Katharina Heusinger - Kann die Innovationsbox „rehabilitiert“ werden? Vorschlag einer verwertungsfördernden Innovationsbox
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Zum Inhalt
Die Begriffe „Patentbox“, „Lizenzbox“, „Innovationsbox“ beschreiben steuerliche Präferenzregime in durch die Einnahmen z. B. aus der Lizensierung von geistigen Eigentumsrechten zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden. Die darunter subsummierten Regelungen werden vielfältig kritisiert, gleichzeitig hat ihre Verbreitung in Europa in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Kritik an Innovationsboxen beruht zunächst auf ihrer mangelnden Eignung für die Förderung von privatwirtschaftlichen F&E-Tätigkeiten, da sie erst am erfolgreich entwickelten immateriellen Wirtschaftsgut ansetzen. Weiterhin haben sie eine negative Wirkung auf das Steueraufkommen, können potenzielle europarechtswidrig sowie ineffizient ausgestaltet sein und sich möglicherweise zur grenzüberschreitenden Verschiebung von Steuersubstrat eignen.
In dieser Studie wird anhand eines zweiphasigen Innovationsmodells aufgezeigt, dass Innovationsboxen zwar nur eine mittelbare positive Wirkung für F&E-Tätigkeiten aufweisen, jedoch geeignet sind die zweite Innovationsphase, die Verwertung zu fördern. Eine solche Förderung kann im volkswirtschaftlichen Interesse liegen, da eine signifikante Anzahl von werthaltigen Erfindungen nicht geschützt bzw. von geschützten, immateriellen Wirtschaftsgütern nicht verwertet wird und somit Marktversagen konstatiert werden kann.
Aufbauend auf dieser möglichen Rechtfertigung ihres Einsatzes wird der Vorschlag einer solchen verwertungsfördernden Innovationsbox entwickelt, die zudem missbrauchsverhindernd und europarechtskonform gestaltet sein soll. Eine vergleichende Betrachtung bestehender europäischer Regime zeigt Gestaltungsmöglichkeiten, die aufgrund europarechtlicher Bedenken eingeschränkt werden. So wäre z. B. eine Innovationsbox, die Unternehmen aus dem EU-Ausland stärkere formelle Anforderungen als inländischen auferlegt, nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar. Die Gestaltung des Innovationsbox-Vorschlags erfolgt auf Basis der…
Schlagworte
Innovationsbox, Internationales Steuerrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, OECD BEPS, Base erosion profit shifting, Gewinnverlagerung, Präferenzregime, Unternehmensbesteuerung
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FachdisziplinRechnungswesen & Finanzen
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SchriftenreiheBetriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis
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ISSN1616-1297
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Band125
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