Kerstin Yvonne Lutz - Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei der Betreuung von Spitzensportlern

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Über das Buch

Rezension

„[...] Ihre Erkenntnisse zeigen einen Spezialbereich medizinischer Tätigkeiten, der durch seine Spezifik der Interessenslage der Akteure und der sich daraus ergebenden Erwartungshaltung gegenüber medizinischer Betreuung eine gesonderte rechtliche Bewertung notwendig macht. Die Autorin macht innerhalb ihrer Untersuchung verschiedene Handlungsfelder deutlich, in denen Ärzte in Konfliktsituationen geraten können, in denen aber auch die Art des eigenverantwortlichen Handelns der Sportlerinnen und Sportler von herausragender Bedeutung für eine rechtliche Bewertung der Arbeit von Ärzten im Leistungssport ist.“

SPORTBOX Sportbücher, 07.04.2015

Zum Inhalt

Spitzensportler bewegen sich heutzutage „im Grenzbereich der menschlichen Leistungsfähigkeit“. Beschwerden, Verletzungen und damit auch Schmerzen gehören zum Spitzensport dazu. Der Hochleistungssport ist ein Millionengeschäft, an dem die Profisportler partizipieren möchten. Für die Topstars gibt es in einzelnen Bereichen die Möglichkeit zum Abschluss von Millionenverträgen.

Neben den Topverdienern der Sportbranche gibt es aber auch zahlreiche Sportler, die zwar wesentlich weniger verdienen, aber dennoch ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch ihren Sport finanzieren. Um bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und hochrangigen Wettkämpfen Erfolge zu erzielen, geht der Sportler sowohl im Wettkampf als auch im Training bewusst gesundheitliche Risiken ein, „um die letzten physischen und psychischen Reserven für den entscheidenden Vorteil zu mobilisieren“. Die Belastungen des Hochleistungssports bleiben aber nicht ohne Folgen für den Körper des Sportlers. Verletzungen wie „gerissene Bänder, Sehnen und Muskeln, entzündetes Gewebe, Knochenbrüche, Ermüdungsfrakturen, Platzwunden und muskuläre Beschwerden“ gehören oftmals zum Alltag des Sportlers.Spitzensportler nehmen gar mit Bronchitis und Fieber an Wettkämpfen teil. Um trotzdem sportlich leistungsfähig zu sein, lassen sich die Sportler „fitspritzen“ oder greifen zu Medikamenten mit schmerzstillenden und/oder entzündungshemmenden Eigenschaften. Hierbei geht es um die Verwendung von Medikamenten und Wirkstoffen, die nach den Regelungen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) bzw. der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) zulässigerweise eingesetzt werden dürfen. Dem Sportler geht es darum, sich die Teilnahme an einem Wettkampf oder das weitere Training trotz angeschlagener Gesundheit durch die schmerzstillenden und/oder entzündungshemmenden Medikamente zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Regelungen des Weltantidopingreglements zu verstoßen.Insbesondere die Verabreichung bzw. Einnahme von…

Schlagworte

Strafrecht, Medizinstrafrecht, Arzt, Sportler, Körperverletzung, Sportmedizin, Medizinrecht

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Medizinrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1861-1508
  • Band
    43

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