Oliver Johannes Apostel - Personensuchmaschinen

Haftungsprivilegierung und datenschutzrechtliche Zulässigkeit nach deutschem Recht

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Über das Buch

Rezension

„[...] Das Werk kann eine fundierte Analyse der rechtlichen Einordnung von Personensuchmaschinen mit Blick auf Datenschutz bieten. [...]“

– Sieglinde Mesch in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2014/III

Zum Inhalt

Personensuchmaschinen sammeln die im World Wide Web verfügbaren Informationen über natürliche Personen, konzentrieren diese und bieten so dem interessierten Suchenden ein aufbereitetes Bild von den zu der gesuchten Person bzw. dem gesuchten Namen verfügbaren Informationen. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Zunahme personaler Informationen im Web durch Selbst- aber auch Fremdpreisgabe erhöht sich dabei derzeit massiv die Wahrscheinlichkeit sehr aussagekräftiger Zusammenfassungen über gesuchte Personen.

Die sich daraus abstrakt ergebende Gefährdungslage für den Einzelnen lässt sich in zwei wesentliche Aspekte unterteilen: Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Inhalte dargestellt werden, die bereits aus sich bzw. ihrem allgemein zugänglichen Bereitstellen auf Drittwebseiten heraus Persönlichkeitsrechte verletzen. Zum anderen können durch die Zusammenführung und Aufbereitung der Informationen auch unmittelbar Rechte des Einzelnen verletzt werden.

Diese zwei Aspekte der abstrakten Gefährdung für den Einzelnen durch die Zusammenführung seiner Informationen bzw. Daten durch Personensuchmaschinen bilden die Grundlage für die wesentlichen Fragestellungen, denen im Rahmen dieser Untersuchung nachgegangen wird. Dies ist zum einen die Frage der Möglichkeit einer Haftungsprivilegierung von Personensuchmaschinen nach den §§ 7-10 TMG in Bezug auf die Verwendung rechtswidriger Informationen von Drittwebseiten. Zum anderen die Frage, ob und inwieweit die Betreiber von Personensuchmaschinen für die von ihnen verwendeten Informationen datenschutzrechtlich, speziell nach dem BDSG, verantwortlich sind bzw. ob ihre Tätigkeit datenschutzrechtlich zulässig ist.

Beide Fragestellungen werden dabei losgelöst von konkreten einzelnen Fallgestaltungen der Gefährdung der Rechte Einzelner untersucht. Vielmehr wird geprüft, ob Personensuchmaschinen grundsätzlich von einer Haftungsprivilegierung profitieren können und ob ihre Tätigkeit…

Schlagworte

Datenschutzrecht, Personensuchmaschinen, Datenschutz, Haftungsprivilegierung, Verantwortlichkeit, Telemediengesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Medienprivileg

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Recht der Neuen Medien
  • ISSN
    1616-9603
  • Band
    63

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