Anke Neuenbäumer - Ernst Zitelmann – Die Begründung der Rechtsvergleichung als Wissenschaft

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Über das Buch

Rezension

„[...] Ernst Zitelmann war ein großer Gelehrter, und zwar nicht nur des deutschen Privatrechts, sondern auch des Internationalen Privatrechts. Er war außerdem ein Förderer und früher Befürworter der Rechtsvergleichung. Dass die Verfasserin diese Seite seines Schaffens so schön und vollständig dargestellt hat, dafür gebührt ihr Dank und Anerkennung.“

– Kurt Siehr in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und
internationales Privatrecht, RabelsZ 79 (2015) 4

Zum Inhalt

Rechtsvergleichung zu betreiben, ist heute so selbstverständlich wie unentbehrlich. Europäische Gesetzgebung und internationale Vertragsgestaltung sind darauf angewiesen, die rechtlichen Regelungen verschiedener Staaten zu vergleichen. Von den Gerichten, die immer häufiger in grenzüberschreitenden Sachverhalten zu entscheiden haben, verlangt das Internationale Privatrecht oft rechtsvergleichende Betrachtungen.

Rechtsvergleichung erfolgt heute in aller Regel mit einer internationalen Perspektive. Unter diesem Blickwinkel wurde sie bereits von Ernst Rabel betrieben, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die sog. funktionelle Methode der Rechtsvergleichung etablierte und forderte, neben dem geschriebenen Recht immer auch die gelebte Rechtswirklichkeit zu betrachten. Rabel baut auf den Überlegungen früherer Rechtswissenschaftler auf, namentlich auf solchen Ernst Zitelmanns (1852 – 1923).

Zitelmann trägt seine Gedanken zur Rechtsvergleichung auf dem Ersten Internationalen Kongreß für Rechtsvergleichung 1900 in Paris vor. Hier finden sich etliche Ansätze, die dem heutigen Verständnis der Rechtsvergleichung ähnlich sind. So betont schon Zitelmann, dass die vergleichende Methode für Rechtsforschung, Rechtsetzung und Rechtsanwendung gleichermaßen wertvoll sei. Andere Bestandteile seines Konzepts muten aus heutiger Sicht exotisch an, etwa die Vorstellung der Rechtsvergleichung als „Wissenschaft vom Recht überhaupt als einer einheitlichen Kulturerscheinung“, als „Universalrechtsgeschichte“ und als „Grundlage für die Völkerpsychologie und für eine neue Rechtsphilosophie“.

Texte zu einzelnen Aspekten der Rechtsvergleichung, zu ihrer Aufgabe und Methode veröffentlicht Zitelmann in nahezu allen Phasen seiner Laufbahn. Dabei setzt er sich mit verschiedenen Rechtswissenschaftlern seiner Zeit auseinander, insbesondere mit Post, Hellwald, Lilienfeld, Haeckel; ferner scheint er Gedanken seines Lehrers Jhering und Josef Kohlers aufzugreifen.…

Schlagworte

Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Ernst Zitelmann, Geschichte der Rechtsvergleichung, Methode der Rechtsvergleichung, Rechtsanwendung, empirische Methode, Zwecklehre, Rechtssoziologie, vergleichende Rechtswissenschaft, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Charles Darwin

  • Fachdisziplin
    Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
  • Schriftenreihe
    Rechtsgeschichtliche Studien
  • ISSN
    1617-9919
  • Band
    71

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