Leonie Schwarzmeier - Der NS-verfolgungsbedingte Entzug von Kunstwerken und deren Restitution

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Über das Buch

Rezension

„[...] Was hier interessiert, ist die rechtliche Charakterisierung der Vorgänge in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der Zeit nach dessen Ende und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für die Behandlung der Restitution - ein schwieriges, weil stark mit Emotionen belastetes Kapitel der Zeitgeschichte, dessen Behandlung nicht nur solide Kenntnisse des historischen Geschehens erfordert, sondern auch subtiles Gespür für die konkreten, tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge wie für die zu handhabenden Maßstäbe von deren Bewertung.

Dieser anspruchsvollen Aufgabe hat sich die Verfasserin in ihrer Untersuchung mit Bravour entledigt. [...]“

– Arno Buschmann in: Savigny Zeitschrift für Rechtsgeschichte, ZRG GA 132 (2015)

Zum Inhalt

Eine der schrecklichsten Ausprägungen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft war zweifellos die systematische Unterdrückung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, die am Ende zur Ermordung von Millionen Juden in ganz Europa führten. Als Teil dieser Verfolgungsstrategie wurden die Staatsbürger jüdischen Glaubens und jüdischer Abstammung wirtschaftlich unter Druck gesetzt, ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlagen beraubt und schließlich zur Emigration gezwungen. Neben dem Entzug des Eigentums durch staatliche Zwangsakte bestand vielfach ein faktischer Zwang, Vermögensteile oder das gesamte Vermögen zu veräußern, um das Überleben zu sichern und die Flucht zu finanzieren. Spätestens bei der Ausreise wurden die den jüdischen Emigranten bis dahin noch verbliebene Vermögenswerte eingezogen.

Das Vorgehen der Nationalsozialisten gegenüber den Juden im Hinblick auf deren Eigentumswerte wird im Sprachgebrauch zumeist als „Raub“ bezeichnet. Raub und Diebstahl stellten auch während der Herrschaft der Nationalsozialisten im Dritten Reich Straftatbestände dar. Die Nationalsozialisten sicherten daher ihr Vorgehen gegen die Juden formalrechtlich ab und erließen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfügungen, um so den „Raub“ an den Juden zu legalisieren.

Seit dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten bis heute wird von den Politikern vieles dafür getan, das geschehene nationalsozialistische Unrecht auszugleichen. So werden heute noch Kunstwerke aus staatlichen Museen an die Rechtsnachfolger der während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgten und enteigneten Juden zurückgegeben. [...]

Schlagworte

Kunstraub, Restitution, NS-Unrecht, Enteignung, „Goldene Adele“, Gurlitt, Zivilrechtlicher Herausgabeanspruch, Privatrecht, Rechtsgeschichte, Nationalsozialismus

  • Fachdisziplin
    Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
  • Schriftenreihe
    Rechtsgeschichtliche Studien
  • ISSN
    1617-9919
  • Band
    67

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