Peter Lothar Durinke - Bürgerentscheide in der Bauleitplanung

Zulässigkeit und Grenzen

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Über das Buch

Rezension

„"Wutbürger" ist zum Wort des Jahres 2010 gekürt worden. Doch nicht erst seit "Stuttgart 21" gibt es in der Bundesrepublik einen Konflikt aus dem Nebeneinander von direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie. [...] Die für die politische und planerische Praxis wichtige Untersuchung gliedert sich in fünf Kapitel. Den Auftakt bilden zwei einführende Kapitel zur Aufstellung von Bauleitplänen und zu den allgemeinen kommunal- und verfassungsrechtlichen Grundlagen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dem folgt als Schwerpunkt der Arbeit die Darstellung der zulässigen Plebiszite in jenen Ländern, die in ihren Regelungen keinen Ausschluss der Bauleitplanung vorsehen. Anschließend daran wird die Rechtslage in den Ländern mit Ausschlussregelungen untersucht. Das abschließende Kapitel befasst Sich mit den Rechtswirkungen eines als rechtswidrig erkannten Bürgerentscheides. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse Thesen rundet die Arbeit ab.“

– Norbert Portz in: Stadt und Gemeinde, 5/2012

Zum Inhalt

„Wutbürger“ ist zum Wort des Jahres 2010 gekürt worden. Doch nicht erst seit Stuttgart 21 gibt es in der Bundesrepublik einen Konflikt aus dem Nebeneinander von direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie. Genau an diesen Konflikt – der auch in den Auseinandersetzungen wie „Keine Startbahn West“, Waldschlößchenbrücke in Dresden oder der Berliner Initiative „Mediaspree versenken!“ zum Ausdruck kommt – knüpft die Untersuchung an.

Dabei hat die Beteiligung der Öffentlichkeit als solche im Städtebaurecht Tradition. Zudem beeinflussen städtebauliche Planungen die Lebensumwelt der Städte und Gemeinden. Daher unterliegen sie auch einem besonderen öffentlichen Interesse. Gerade wegen der am Beispiel Stuttgart 21 deutlich gewordenen Skepsis bezüglich der Offenheit von Planungsverfahren könnten Bürgerentscheide eine sehr viel markantere Möglichkeit für öffentliche Erörterung und Einflussnahme sein.

Vor diesem Hintergrund erörtert die Untersuchung Pro und Contra einer plebiszitären Beteiligung an der Bauleitplanung. Mangelnder Sachverstand, Berücksichtigung des Gemeinwohls und Komplexität der Planung sind dabei nur einige Stichworte. Im Fokus der Betrachtung steht jedoch die Frage, ob die planerische Abwägung als rechtsstaatlicher Kern der Planung einem Plebiszit zugänglich sein kann. Dabei zeigt sich, dass der Bürgerentscheid durchaus entscheidend in die städtebauliche Entwicklung eingreifen kann. Die Verantwortung für die Planung übernehmen, kann er jedoch nicht. Eine Ersetzung der Abwägungsentscheidung ist ihm nicht möglich.

Die für die politische und planerische Praxis wichtige Untersuchung gliedert sich in fünf Kapitel. Den Auftakt bilden zwei einführende Kapitel zur Aufstellung von Bauleitplänen und den allgemeinen kommunal- und verfassungsrechtlichen Grundlagen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dem folgt als Schwerpunkt der Studie: die Darstellung der zulässigen Plebiszite in jenen Ländern, die in ihren Regelungen keinen…

Schlagworte

Bürgerbegehren, Direkte Demokratie, Abwägung, Bauleitplanung, Gemeindevertretung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Kommunales Selbstverwaltungsrecht, Legitimität, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Bau- und Vergaberecht
  • ISSN
    1866-8976
  • Band
    11

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