Melanie Kaufmann - Der Wettbewerb um die Elektrizitätsversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung

Eine Untersuchung der wettbewerbsökonomischen Bedeutung unter Berücksichtigung der Grundrechtsrelevanz

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit der Neuvergabe des Wegenutzungsrechts entscheidet die Gemeinde unter dem geltenden energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen nur noch darüber, wer die Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet betreiben darf. Eine Neuvergabe des Wegenutzungsrechts hat gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG zur Folge, dass der bisherige Inhaber des Wegenutzungsrechts die für den Betrieb des Netzes der allgemeinen Versorgung notwendigen Verteilungsanlagen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung auf den neuen Inhaber des Wegenutzungsrechts zu übereignen hat. Diese im Rahmen der EnWG-Novelle 2011 vorgenommen Änderung, die den bisherigen Netzbetreiber de lege lata zu einer Übereignung der in seinem Privateigentum stehenden Netzanlagen verpflichtet, wirft vor dem Hintergrund der seit der EnWG-Novelle 2005 fraglichen Sinnhaftigkeit des Wettbewerbs um das Netz verfassungsrechtliche Bedenken auf. Der in § 46 Abs. 2 und 3 EnWG normierte Wettbewerb um das Netz tritt als wirtschaftspolitisch motivierter staatlicher Eingriff neben eine umfassende und strenge staatliche Regulierung. Auf-bauend auf einer vorangestellten Untersuchung der wettbewerbsökonomischen Bedeutung des in § 46 Abs. 2 und 3 EnWG normierten Wettbewerbs um das Netz wird die Vereinbarkeit dieses Regelungssystems mit Art. 14 Abs. 1 GG geprüft. [...]

Schlagworte

Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, § 46 Abs. 2 und 3 EnWG, Wettbewerb um das Netz, Regulierung, Natürliches Monopol, Wettbewerb um den Markt, Zugangs- und Endregulierung, Art. 14 66, Übereignung, Wirtschaftlich angemessene Vergütung., Elektrizitätsmarkt

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Energierecht
  • ISSN
    2197-4535
  • Band
    2

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