Teresa Baur - Das Hinterbliebenengeld

Eine weitere Form des Ersatzanspruchs eines mittelbar Geschädigten?

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Über das Buch

Rezension

„In der Literatur wird die Anwendbarkeit der unfallversicherungsrechtlichen Haftungsbeschränkung auf das Hinterbliebenengeld weit überwiegend bejaht. Baur, Das Hinterbliebenengeld, S. 102 f. [...]“

BGH-Urteil, 08.02.2022 - VI ZR 321 u. a. Rn. 13 f.

Zum Inhalt

Das Hinterbliebenengeld ist ein gesetzlich normierter Bestandteil der Ersatzansprüche bei Tötung eines Menschen. Es ist durch Gesetz vom 17.7.2017 seit dem 22.7.2017 nicht nur ins BGB, sondern in weitere Kodifikationen, wie beispielsweise in das StVG, das ProdHaftG und das HPflG, aufgenommen worden. Bereits die Einführung des Hinterbliebenengeldes war nicht zuletzt deshalb sehr umstritten, weil das Hinterbliebenengeld einen Fremdkörper in der deutschen Zivilrechtstradition darstellt.

Im BGB erfolgte die Normierung in § 844 Abs. 3 BGB und beinhaltet die Regelung, dass der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten hat.

Auch die Einführung des Hinterbliebenengeldes hat die Diskussion um das Hinterbliebenengeld als solches nicht beendet: Sowohl die einzelnen Tatbestandsmerkmale des gesetzlich normierten Hinterbliebenengeldes als auch die rechtliche Einordnung des Anspruchs als Anspruch eines mittelbar Geschädigten oder als Anspruch eines unmittelbar Geschädigten sind fraglich. Ebenfalls problematisch und praktisch von Bedeutung ist die Angemessenheit des Hinterbliebenengeldes. Entsprechendes gilt für das Verhältnis zu anderen Ansprüchen bei Tötung eines Menschen, wie dem Anspruch wegen sogenannter Schockschäden und dem vererbten Schmerzensgeldanspruch, den der Getötete zunächst selbst vor seinem Tod erworben hat.

Die Autorin beschäftigt sich mit der systematischen und dogmatischen Einordnung des Hinterbliebenengeldes als Anspruch eines mittelbar Geschädigten. Hierzu werden Rechtsinstitute, die ebenfalls die Beteiligung Dritter zum Gegenstand haben, herangezogen. Zudem klärt die Abhandlung die einzelnen Tatbestandsmerkmale inhaltlich und die Parameter zur Bestimmung der Angemessenheit des Hinterbliebenengeldes werden identifiziert. Auch…

Schlagworte

Hinterbliebenengeld, § 844 Abs. 3 BGB, Mittelbar Geschädigter, Schockschadensersatz, Schockschaden, Schmerzensgeld, Deliktsrecht, Haftungsrecht, Schadensrecht, Besonderes persönliches Näheverhältnis, Bemessung und Höhe, Verhältnis zum Schockschadensersatz, Verhältnis zum vererbten Schmerzensgeld, Ersatzanspruch, Haftung

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
  • ISSN
    1613-2599
  • Band
    57

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