Jia Wei - Die Scheidung und ihre Folgen in China im Vergleich mit dem deutschen Recht

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Über das Buch

Rezension

„[...] Der hauptsächliche Wert der vorliegenden Studie liegt damit in einer ersten Erschließung des chinesischen Scheidungsrechts, das dem Unkundigen sonst schon aufgrund der Sprachbarriere völlig unzugänglich wäre. Hiervon vermittelt die Arbeit einen sehr guten Überblick [...] zumal – soweit ersichtlich – ähnliche rechtsvergleichende Schriften weithin fehlen. Darüber hinaus eröffnet die Untersuchung interessante Einblicke, mit welchen gesellschaftspolitischen Herausforderungen China seit der Mitte des 20. Jh. zu ringen hat und welche gesetzgeberischen Anstrengungen zu ihrer Bewältigung auf dem Gebiet des Familienrechts unternommen werden.“

– Martin Rehak in: De processibus matrimonialibus, DPM 17/18 (2010/11), S. 835-842

Zum Inhalt

Die Ehe ist wie kaum ein anderes Rechtsinstitut sehr stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen abhängig und hat sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Das chinesische Recht gehört zum kontinental- europäischen Rechtssystem. Trotz des unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds weist das chinesische Eherecht viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Eherecht auf. Das beruht auch darauf, dass sich der chinesische Gesetzgeber bei der Gestaltung des Eherechts an vielen Regelungen des deutschen Familienrechts orientiert und sie der besonderen Lage der chinesischen Nation angepasst hat.

In dieser Studie werden die rechtsgeschichtlichen Entwicklung und das gegenwärtig geltende chinesische Ehegesetze dargestellt. Eine gescheiterte Ehe kann auch in China, allerdings unter anderen Voraussetzungen, geschieden werden. In dieser Studie werden die Voraussetzungen für eine Scheidung nach dem chinesischen Ehegesetz dargestellt und mit den deutschen Scheidungsvoraussetzungen verglichen. Für den deutschen Leser dürfte es vor allem von Interesse sein, dass das chinesische Scheidungsrecht noch weitgehend vom Schuldprinzip bestimmt ist und der an der Zerrüttung der Ehe schuldige Teil sogar Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist. Hervorzuheben ist auch, dass das Scheidungsverfahren erst dann durchgeführt werden kann, wenn ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorangegangen ist.

Ausführlich werden auch die im Einzelnen sehr unterschiedlichen Scheidungsfolgen dargestellt. Wegen der anderen Wirtschaftsordnung bestehen vor allem hinsichtlich der güterrechtlichen Ansprüche und der Verteilung von Wohnung und Hausrat gravierende Unterschiede zum deutschen Recht.

Aus dem Vergleich des deutschen mit dem chinesischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht werden einzelne Regelungen rechtspolitisch kritisiert und Wege für eine Reform aufgezeigt. [...]

Schlagworte

Scheidung, Scheidungsfolgen, Chinesisches Ehegesetz, BGB, Vergleich im Scheidungsrecht, Rechtsgeschichtliche Entwicklung, Scheidungsgründe, Umgangsrecht, Auflösung der Ehe im Todesfall, Chinesische Schlichtung bei Scheidungsfällen, Privatvermögen, Gemeinsames Vermögen beider Ehegatten, Kindersorge, Rechtswissenschaft, China

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung
  • ISSN
    1866-6701
  • Band
    7

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