Stephan Carduck - Die Rechtsstellung des Unterlizenznehmers nach dem Fortfall der Hauptlizenz
Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH (M2Trade/TakeFive)
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Zum Inhalt
Das Schicksal der Unterlizenz beim Fortfall der Hauptlizenz ist nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht interessant. Große Investitionen in ein urheberrechtliches Werk machen nur dann Sinn, wenn der Bestand der eingeräumten Lizenz für den Zeitraum des Lizenzvertrages gesichert ist. Besteht jedoch für potenzielle Investoren die Gefahr, dass ihr Recht in Folge des Fortfalls der Hauptlizenz entfällt, so werden diese vermehrt Abstand davon nehmen, ihr Geld in Deutschland anzulegen. Vor diesem Hintergrund waren die Entscheidungen des BGH in den Sachen Reifen Progressiv, M2Trade und TakeFive auch im Hinblick auf den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland von enormer Bedeutung.
Der BGH entschied in den genannten Entscheidungen, dass das Interesse des Unterlizenznehmers an dem Fortbestand seines Nutzungsrechts das Interesse des Hauptlizenzgebers an einem Rückfall dieses Nutzungsrechts in aller Regel überwiegt. Das Vertrauen des Unterlizenznehmers in den Fortbestand seines Rechts verdiene den größeren Schutz, da er durch einen vorzeitigen Fortfall erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleide.
Die Rechtsposition des Unterlizenznehmers wurde durch diese Entscheidungen nachhaltig gestärkt. Ein vorzeitiger Verlust des Rechts und damit der getätigten Investitionen droht in aller Regel nicht mehr.
Teilweise wurden die Urteile in der Literatur so ausgelegt, dass der BGH von der Dinglichkeit der einfachen Lizenz ausginge. Diese These wurde dahingehend überprüft, ob die Aussagen des BGH tatsächlich Rückschlüsse auf die Rechtsnatur der einfachen Lizenz zulassen. Dabei wurden insbesondere die Ausführungen des BGH zum Sukzessionsschutz, zur Behandlung von Lizenzen in der Insolvenz und zum Verhältnis von Verpflichtung und Verfügung im Rahmen eines Lizenzvertrages analysiert.
Durch den Fortbestand der Unterlizenz entsteht zwischen dem Hauptlizenzgeber und dem Unterlizenznehmer ein…
Schlagworte
M2Trade, TakeFive, Reifen Progressiv, Unterlizenznehmer, Lizenzkette, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Insolvenzfestigkeit, Hauptlizenz
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
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ISSN1613-3994
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Band131
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