Maximilian Greger - Erfordert die Auswirkung der Digitalisierung auf das Urhebervertragsrecht in der Musikwirtschaft eine Veränderung der Übertragungszwecktheorie?
Eine Studie zum deutschen und zum schweizerischen Urhebervertragsrecht
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Zum Inhalt
Die Situation der Urheber in der deutschen und der schweizerischen Musikbranche ist besorgniserregend. Insbesondere freiberuflich tätige Kreative müssen zur Herstellung eines Werks meist erheblich in Vorleistung (durch sogenannte Herstellungskosten) gehen, ehe sie in den Genuss der Früchte ihrer Arbeit gelangen. Dabei ist keineswegs vorhersehbar, ob ein bestimmtes Werk ein „Kassenschlager“ wird, oder nicht. In der Musikwirtschaft ist die Situation der freiberuflichen Schöpfer deshalb besonders schlecht, weil der Konsument Musik nur noch als Billigware betrachtet, die stets und an allen Orten verfügbar sein muss. Vor allem der auf das Streaming zurückzuführende Umsatzanteil ist weltweit aber auch deutschlandweit rasant gewachsen. Davon kann der Künstler aber nicht leben, denn - wie der Verfasser ausgerechnet hat - müsste ein Musiktitel ca. 3 Millionen Mal auf Spotify abgerufen werden, damit der Komponist einen Erlös von 1.000 Euro erzielt.
Diese Situation ist dem deutschen Gesetzgeber bekannt, weshalb er eine Reihe von Schutzinstrumenten installiert hat, um die Situation der Urheber zu verbessern. Eines davon ist die seit etwa einem Jahrhundert angewandte Übertragungszwecktheorie. Nach dieser tendiert das Urheberrecht stets dazu, soweit wie möglich beim Urheber zu bleiben. Pauschale Rechteeinräumungen (z. B. „A überträgt B sämtliche Rechte am Werk.“) werden damit auf den tatsächlichen Zweck des Nutzungsvertrags (der beispielsweise nur das Verlagsrecht umfasst) beschränkt. Doch die Rechteverwerter wissen sich zu helfen: Sie listen sämtliche denkbaren Nutzungsarten in dem Vertrag auf und schalten damit die Übertragungswegtheorie faktisch aus. Dies führt zu seitenlangen Rechteklauseln und bewirkt nicht den ursprünglich vom Gesetzgeber angestrebten Schutz der Kreativen.
Daher ist die Übertragungszwecktheorie trotz ihrer großen Bedeutung stark umstritten: während eine Ansicht ihre Abschaffung fordert, plädieren wiederum andere für die zwingende…
Schlagworte
Rechtswissenschaft, Übertragungszwecktheorie, Musikwirtschaft, Angemessene Beteiligung, Urheber, Urhebervertragsrecht, Ökonomische Analyse, Rechtsvergleich, Digitalisierung
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
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ISSN1613-3994
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Band150
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