Julie Stratmann - Die Business Judgment Rule im Strafrecht und im Recht der Ordnungswidrigkeiten

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Über das Buch

Zum Inhalt

Es gehört zum Berufsbild der Unternehmensleitung, geschäftliche Entscheidungen zu treffen, deren Folgen häufig ungewiss sind. Die für die Leitung damit einhergehenden beruflichen Herausforderungen werden dadurch verstärkt, dass Fehlentscheidungen der Unternehmensleitung nicht "nur" zu zivilrechtlichen Haftungen mit hohen Schadenssummen führen können, sondern auch einer strafrechtlichen Bewertung unterliegen.

Diese in der Vergangenheit vermehrt vorgekommene strafrechtliche Bewertung von unternehmerischen Fehlentscheidungen führt dazu, dass nunmehr von einer "Kriminalisierung des Wirtschaftslebens" gesprochen wird. Nennenswerte Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue wie beispielsweise die Fälle "Kanther/Weyrauch", "Mannesmann", "Siemens/AUB" und "HSH-Nordbank", zeigen dies deutlich.

Dieses Werk befasst sich zunächst mit unternehmerischen Fehlentscheidungen im strafrechtlichen Kontext. Es wird dogmatisch erarbeitet, wie die Business Judgment Rule als zivilrechtliches Institut Eingang in den Tatbestand der Untreue findet und ob als Folge dessen der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gemäß Art. 103 Abs. 2 GG auch für die Business Judgment Rule gilt. Schließlich wird eine umfassende wertende Gesamtbetrachtung vorgenommen, um die hinreichende verfassungsrechtliche Bestimmtheit der Business Judgment Rule vor dem Hintergrund einer hinreichenden Normklarheit und einer hinreichenden Regelungsdichte zu beurteilen.

Anschließend beleuchtet das Werk das für die Organuntreue allgemein anerkannte Tatbestandsmerkmal der "gravierenden Pflichtverletzung". Hierfür wird die Kernaussage des Bundesgerichtshofs aus der "HSH-Nordbank"-Entscheidung aus dem Jahre 2016 herausgearbeitet und sowohl aus praktischer als auch aus rechtlicher Sicht kritisch hinterfragt.

Das Werk hinterfragt darüber hinaus die Anwendbarkeit der Business Judgment Rule im Recht der Ordnungswidrigkeiten. Hierbei handelt es sich um eine dogmatische Frage, ob…

Schlagworte

Business Judgment Rule, Organuntreue, § 266 StGB, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG, HSH-Nordbank, Verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz, Zivilrechtsakzessorietät, Wirtschaftsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    482

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