John Spiekermann - Inländerdiskriminierung bei Familiennachzug und Ausweisung

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Über das Buch

Rezension

„[...] Abschließend kann [...] diese Untersuchung aufgrund ihrer anschaulichen Darstellung und Praxisrelevanz nicht nur der akademischen Welt, sondern auch Anwälten oder "interessierten Rechtsanwendern" empfohlen werden.“

– Anne Walter in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, ZAR 11-12/2016

Zum Inhalt

Mit Inländerdiskriminierung bezeichnet man im Ausländerrecht den Sachverhalt, dass Inländer bei Fragen des Familiennachzugs (Einwanderung) und der Familientrennung (etwa bei Ausweisung eines Familienmitglieds aus dem Bundesgebiet) diskriminiert werden.

Dies geschieht, indem Inländer schlechter behandelt werden als Unionsbürger, die in Deutschland leben. Auch umfasst der Begriff „Inländerdiskriminierung“ entgegen dem Wortsinn die Ungleichbehandlung von gewanderten und nicht gewanderten Deutschen. In beiden Fällen entsteht die Divergenz der Rechtslagen dadurch, dass für Unionsbürger und auch gewanderte Deutsche das mit Privilegien versehene FreizügG/EU Anwendung findet, für „daheimgebliebene“ Deutsche hingegen das AufenthG.

Grundsätzlich werden nach § 1 FreizügG/EU zwar keine Deutschen vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst, sondern lediglich Staatsangehörige „anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union“. Dieser Umstand ist jedoch ausstehenden Umsetzungspflichten der Bundesrepublik geschuldet, denn es ist EuGH-Rechtsprechung, dass die einmal gewonnen Unionsrechte bei der Rückkehr in den eigenen Mitgliedstaat fortdauern. Das Bundesverwaltungsgericht will in Fällen, in denen ein deutscher Unionsbürger im EU-Ausland mit seinem Drittstaater-Ehegatten eine Zeit lang lebte und dann nach Deutschland zurückkehrt, das FreizügG/EU analog anwenden.

Ferner kann Inländerdiskriminierung auch auftreten durch SchlechtersteIlung von Deutschen gegenüber hier lebenden, nach § 41 Abs.1 und Abs. 2 AufenthV privilegierten Drittstaatern (bspw. Bürgern von Neuseeland, den USA, Australien, Japan, Monaco, Honduras, Andorra, San Marino, Kanada, Israel, der Republik Korea).
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Schlagworte

Ausländerrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Inländerdiskriminierung, Gleichheit, Familienachtung, Unionsbürgerschaft, Diskriminierungsverbot, Ausweisung, Visumspflicht, EuGH, Sharpston, Familiennachzug, AufenthG, FreizügG/EU, AufenthV, Einwanderung

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1616-9794
  • Band
    121

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