Mark Oliver Müller - Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privaten Immobiliengeschäften

unter besonderer Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit in Kraft treten des Preußischen Einkommensteuergesetzes von 1891 streiten Steuerpflichtige mit der Finanzverwaltung vor Gericht um das Abgrenzen privater Immobilienveräußerungen als Bestandteil der privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel. Die Regelungen, welche der Gesetzgeber mit § 15 Abs. 2 EStG zum Abgrenzen erlassen hat, sind zu allgemein und ermöglichen keine klare Trennung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung.

Weder die von der Rechtsprechung herangezogene „Verkehrsauffassung“, noch die „gerichtsbekannte und nicht weiter beweisbedürftige Auffassung“ der Gerichte eigenen sich zum Auslegen des Begriffs „Gewerbebetrieb“, der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG und des Begriffs „Vermögensverwaltung“. Die Fruchtziehungsformel, basierend auf § 14 AO ist zu allgemein. Das Beurteilen der Vermögensverwaltung mittels der „stets gegebenen zumindest bedingten Verkaufsabsicht“ und der „unbedingten Verkaufsabsicht“ im Erwerbszeitpunkt verkennt, dass das Verwirklichen einer Einkunftsart nicht von Absichten sondern von erfüllten Tatbestandsmerkmalen abhängt.

Zum Abgrenzen greifen die Gerichte teilweise unmittelbar auf die Unterscheidung in Klassenbegriff und Typus zurück, wie sie etwa von Larenz vertreten wird. Der „Gewerbebetrieb“ kann als offener Typus oder als Klassenbegriff verstanden werden. Es lässt sich weder aus dem als Typus, noch aus dem als Klassenbegriff verstandenen Gewerbebetieb schlüssig ableiten, warum Immobiliengeschäfte die Vermögensverwaltung überschreiten. Da das Unterscheiden in Klasse und Typus keine sachlogische Trennung zwischen Gewerbe und Vermögensverwaltung hervorbringt und dazu noch geeignet ist, sich widersprechende Ergebnisse zu begründen, ist das Unterscheiden in Typus und Klassen aufzugeben.

Die Rechtsprechung hat die in § 15 Abs. 2 EStG kodifizierten Tatbestandsmerkmale in Urteilen zum gewerblichen Grundstückshandel derart ausgeweitet, dass sie…

Schlagworte

Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Immobilienhandel, Gewerbebetrieb, Grundstück, Steuerrecht, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Immobiliengeschäft, Rückbezogen, Originär, Typus, Abgrenzung, Betriebswirtschaftslehre, Veräußerungsgeschäfte

  • Fachdisziplin
    Rechnungswesen & Finanzen
  • Schriftenreihe
    Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1616-1297
  • Band
    66

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