K. F. Johannes Hewicker - Ad-hoc-Publizität: Die Haftung des Vorstandes
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Zum Inhalt
Nach § 15 WpHG müssen börsennotierte Unternehmen kursrelevante Tatsachen, die bisher unbekannt waren, im Wege von Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen. Anleger, die in Aktien investierten und dabei auf die Richtigkeit von Ad-hoc-Mitteilungen vertrauten, wurden bereits vielfach von geschönten oder falschen Mitteilungen getäuscht. Sank später der Aktienkurs, teilweise auch infolge des Bekanntwerdens falscher Meldungen, so sahen sich diese Anleger um ihr Investment gebracht.
Wenn – wie insbesondere am Neuen Markt häufig – das Unternehmen insolvent wird, so stellt sich die Frage, ob von den Vorstandsmitgliedern persönlich Schadensersatz zu erlangen ist, denn der Vorstand ist für die Veröffentlichung verantwortlich. Die Versuche, von den Vorständen auf dem Klagewege Ersatz für den erlittenen Schaden zu erlangen, waren in den allermeisten Fällen erfolglos, da eine griffige Anspruchsgrundlage für diese Fälle nach wie vor fehlt. Zwar sind ausnahmsweise und bei für den Anleger günstiger Beweislage Ansprüche nach dem allgemeinen Deliktsrecht denkbar. Allerdings ist dafür ein vorsätzliches Handeln des Vorstands erforderlich. Außerdem vermag der Anleger die hohen Beweisanforderungen bei deliktischen Ansprüchen in der Regel nicht zu erfüllen, wie vor allem die Verfahren gegen die Brüder Haffa als ehemalige Vorstände der EM.TV AG und gegen den Vorstand der Infomatec AG illustrieren. Vor dem Hintergrund dieser Haftungslücke untersucht Hewicker die Frage, ob die Grundsätze der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung zu einem Ersatzanspruch führen können. Letztendlich ist die Ausweitung der Prospekthaftung als richterrechtliches Institut auf falsche Ad-hoc-Meldungen dogmatisch sehr gut begründbar. Sie ist außerdem rechtspraktisch angezeigt, solange der Gesetzgeber sich nicht zur Schaffung einer speziellen Anspruchsgrundlage entschließt.
Neben der ausführlichen und wissenschaftlich weiterführenden Diskussion um die Reichweite der…
Schlagworte
Kapitalmarktrecht, Ad-hoc-Publizität, WpHG, Außenhaftung, Prospekthaftung, Managerhaftung, Vorstand, Rechtswissenschaft
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