Carmen Horlacher - Auskunftserlangung mittels Folter

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Über das Buch

Rezension

„[...] Horlacher bearbeitet ein Thema, welches zu moralischer, ethischer Wertung verleitet und welches in seinem Ergebnis dem öffentlichen Gerechtigkeitsempfinden vielleicht sogar widerspricht. Gerade deshalb sollte eine Auseinandersetzung mit den normativen Gegebenheiten stattfinden. Somit ist das Thema nicht nur relevant für die Beamten der Exekutive (in deren Ausbildungsplan es gehört), sondern auch für die Zivilgesellschaft.“

– Ruth Sapelza in: Polizei-Newsletter, 7/2014

Zum Inhalt

Im Vordergrund steht die Untersuchung der polizeirechtlichen Rechtmäßigkeit der Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Erlangung der erforderlichen Informationen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafbarkeit oder zumindest die Möglichkeit einer disziplinarrechtlichen Ahndung der für die „Folter“ verantwortlichen Polizeibeamten. Weiterhin wird besonderes Gewicht auf die Untersuchung der Vereinbarkeit der „Folter“ mit Verfassungsrecht und internationalem Recht gelegt. Abschließend werden die Konsequenzen der Androhung oder Anwendung von Gewalt im Strafprozessrecht dargestellt. Darüber hinaus berühren diese Fragestellungen Grundlagen des deutschen Rechts: Auf der einen Seite verbietet das Gesetz nach seinem Wortlaut ausnahmslos selbst die Androhung von Gewalt. Auf der anderen Seite steht die moralische Forderung, das Leben unschuldiger Opfer zu retten, auch wenn dabei Rechte des Rechtsbrechers möglicherweise verletzt werden.

Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile, die sich am zeitlichen Verlauf eines beispielhaften Szenarios orientieren: Die Situation vor, während und nach der Androhung bzw. Anwendung körperlicher Gewalt. Der erste Teil beinhaltet einen Überblick über die Geschichte der Folter, die Klärung – insbesondere des verwendeten – Folterbegriffs und die Darstellung der Rechtslage bezüglich einer Auskunftspflicht des Täters im geltenden Recht. Der zweite Teil befasst sich mit der Strafbarkeit der für die Androhung bzw. Durchführung verantwortlichen Polizeibeamten, wobei der Schwerpunkt auf der Frage nach dem Eingreifen von Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründen zu Gunsten der Amtsträger liegt. Weiterhin werden die Vorschriften des deutschen und internationalen Rechts untersucht, die sowohl Androhung als auch Anwendung von Gewalt in dem Szenario verbieten. Dabei wird auf die Fragen eingegangen, ob nicht in bestimmten Fällen ausnahmsweise die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt erlaubt sein kann, ob eine Pflicht „Folter“ existiert und…

Schlagworte

Folter, Folterverbot, Antifolterkonvention, Zulässigkeit von Folter, Vernehmung, Auskunftspflicht, Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Misshandlungen, Gefahrenabwehr, Rechtfertigungsgründe, Entschuldigungsgründe, Ausnahmegründe, „Pflicht zur Folter“, Verfahrenshindernis, Internationales Recht, Völkerrecht, Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen, Menschenrechtsverbrechen, Verfassungsrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Polizeirecht, Disziplinarrecht, Rechtswissenschaft, Rettungsfolter

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    110

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