Nina Proufas - Behinderte Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Über das Buch

Zum Inhalt

Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 01.01.2005 ist das Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX, insbesondere den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, für den Personenkreis der behinderten Leistungsberechtigten klärungsbedürftig. Neben den Fragen zur Rehabilitation sind auch solche der Leistungsberechtigung sowie der möglicherweise zu gewährenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von besonderer Relevanz.

Obgleich bereits im zugehörigen Gesetzgebungsverfahren deutlich wurde, dass im neuen Leistungssystem des SGB II auch Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen, die hiervon bedroht sind, leistungsberechtigt sein werden und Rehabilitationsleistungen bedürfen, fand sich zunächst keine gesetzliche Regelung.

Erst im Jahr 2006 wurde rückwirkend zum 01.01.2005 § 6a SGB IX a. F. eingefügt und damit das bis heute im Wesentlichen geltende Konzept der Arbeitsteilung zwischen den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Durch die Novellierung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2018 ist diese Regelung in § 6 Abs. 3 SGB IX a. F. enthalten. Mit diesem Gesetz sind auch zum 01.01.2018 einige die Jobcenter betreffenden Regelungen im SGB IX neu geschaffen worden. Weitere nicht unerhebliche Reformen erfolgten durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021.

Das rechtliche Zusammenspiel zwischen den Regelungskomplexen des Sozialgesetzbuch II, III sowie dem des SGB IX zeichnen den Gang der Dissertationsschrift vor. Die sich hieraus entwickelten Rechtsfragen zur Leistungsberechtigung im SGB II bzw. den aktiven und passiven Leistungen des SGB II und den Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden kritisch beleuchtet und münden in einem eigenen Lösungsvorschlag.

Die übergeordnete Frage - ob eine juristische Ungleichbehandlung zwischen den Personengruppen der behinderten Leistungsberechtigten des Rechtskreises SGB II und SGB III vorliegt-…

Schlagworte

Sozialrecht, Recht der Behinderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Recht der Arbeitsförderung, Behinderte Leistungsberechtigte, Erwerbsfähigkeit, Mehrbedarf, Allgemeine Leistungen, Besondere Leistungen, Persönliches Budget, Recht auf Arbeit, SGB IX

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