Christian Triebe - Beteiligung der Sendeunternehmen an der Privatkopievergütung

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Über das Buch

Rezension

„[...] ist festzustellen, dass es sich um eine ansprechende, gut lesbare Arbeit handelt. [...]

[...] Besonders interessant ist die europarechtliche Untersuchung des Verfassers. [...]

[...] Verdienstvoll ist die übersichtliche Darstellung der Problematik auf dem neusten Diskussionsstand. [...]“

– Hans-Peter Hillig in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2010/I

Zum Inhalt

Mit der fortschreitenden Digitalisierung audiovisueller Inhalte haben sich gleichzeitig die Möglichkeiten für die Nutzer vervielfacht, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Qualitätsverlust kostenlos für den privaten Gebrauch zu kopieren. Als Ausgleich für die damit verbundenen Umsatzeinbußen erhalten die Urheber wie auch die leistungsschutzberechtigten Tonträger- und Filmhersteller eine Beteiligung an den Einnahmen aus der urheberrechtlichen Pauschalabgabe, welche die Hersteller von Kopiergeräten (z.B. DVD- oder Festplattenrekorder) sowie Leermedien (z.B. DVD-Rohlinge) an die Verwertungsgesellschaften entrichten müssen.

Anders als die Tonträger- und Filmhersteller werden die ebenfalls urheberrechtlich geschützten Sendeunternehmen, d.h. die Fernseh- und Hörfunkveranstalter, nicht an diesen Einnahmen beteiligt, obwohl deren (Zweit-)Auswertung ihrer Funksendungen durch erhebliche wirtschaftliche Einbußen beispielsweise bei ihren Werbeumsätzen in gleicher Weise durch die private Vervielfältigung ihrer Sendungen beeinträchtigt wird.

Im Gesetzgebungsverfahren der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Urheberrechtsnovellierung ("Zweiter Korb") wurde die bereits seit der massenhaften Verbreitung von Kassetten- und Videorekordern in den 1970er Jahren umstrittene Frage einer Beteiligung der Sendeunternehmen an der Pauschalvergütung erneut kontrovers diskutiert. Da der Gesetzgeber letztendlich von einer Änderung dieser Regelung absah, haben die privaten Rundfunkbetreiber nun auf nationaler und europäischer Ebene gerichtliche Schritte eingeleitet.

Der Verfasser begutachtet die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Sendeunternehmen von der Pauschalvergütung für private Vervielfältigungen umfassend vor dem Hintergrund sowohl des nationalen Urheber- und Verfassungsrechts als auch der internationalen Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen von völkerrechtlichen Verträgen und des Europarechts. [...]

Schlagworte

Sendeunternehmen, Rundfunkbetreiber, Privatkopie, Urheberabgabe, Zweiter Korb, Urhebervergütung, Pauschalvergütung, §87 Absatz 4 UrhG, Geräteabgabe, Private Vervielfältigungen, Vervielfältigung, Digitalisierung, Vergütungsanspruch, Beteiligung, Urheberrecht, Europarecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
  • ISSN
    1613-3994
  • Band
    40

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