Alexander Meyer - Das Akteninformationsrecht des Beschuldigten
nach §147 StPO i.d.F. des StVÄG 1999
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Über das Buch
Rezension
„Die Untersuchung von Meyer ist gerade nicht nur ein lediglich auf einen bestimmten Aspekt des § 147 bezogener bruchstückhafter Auszug eines dort bestehenden Problembereiches, sondern eine aktuelle, umfassende Darstellung der gesamten Vorschrift, die Probleme nicht nur anreißt, sondern eingehend behandelt.“
– Stephan Schlegel in: hrr-strafrecht.de, Heft 12/2004
Zum Inhalt
Das durch § 147 StPO vermittelte Recht auf Informationen aus den Akten eines Strafverfahrens ist unerlässliche Voraussetzung effektiver Strafverteidigung. Ihm kommt damit besondere Bedeutung in der täglichen Praxis des Strafverteidigers zu. Das Akteninformationsrecht ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips und fußt u.a. auf dem Anspruch auf rechtliches Gehör und auf zahlreichen Einzelgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) hat wesentliche Änderungen des § 147 StPO bewirkt. So normiert § 147 Abs. 5 StPO n.F. erstmals die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung für drei Extremfälle der Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft, insbesondere für den Fall einer Informationsversagung gegenüber dem Untersuchungshäftling. Zudem sieht § 147 Abs. 7 StPO n.F. einen Anspruch des verteidigerlosen Beschuldigten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung von Auskünften oder Abschriften vor.
Die vorliegende Arbeit hat die Änderungen des § 147 StPO zum Anlass genommen, die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung des Akteninformationsrechts des Beschuldigten einer umfassenden Untersuchung zu unterziehen. Der gegenständliche Umfang des Rechts auf Akteninformation wird ebenso untersucht wie Fragen nach der persönlichen Ausübungsbefugnis. So setzt sich die Arbeit beispielsweise mit der Frage auseinander, inwiefern geheimhaltungsbedürftige Aktenteile, Spurenakten und elektronische Informationsträger vom Akteninformationsrecht umfasst werden.
Ferner wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen eine Beschränkung des Verteidigungsrechts der Informationsgewinnung zulässig ist. Besondere Berücksichtigung findet dabei das Informationsbedürfnis des Untersuchungshäftlings und die Auswirkungen der hierzu ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Des weiteren setzt sich der Autor mit den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die…
Schlagworte
Strafverfahrensrecht, Akteneinsichtsrecht, Spurenakten, Untersuchungshaft, EMRK, Verteidiger, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band19
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