Veaceslav Ghendler - Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz des Arbeitgebers
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Über das Buch
Zum Inhalt
Wird über das Vermögen eines Wirtschaftsträgers die Insolvenz eröffnet, hat dies in aller Regel auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im Unternehmen. Im Jahre 2013 sind 25.955 Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit geraten, dabei sind rund 285.000 Arbeitsplätze gefährdet gewesen oder bereits gestrichen worden. Für das Jahr 2014 sind bis Mai 7.562 Unternehmensinsolvenzen eröffnet worden. Die Zahl davon betroffener Arbeitnehmer belief sich auf 60.091. Neben der beachtlichen wirtschaftlichen Dimension zeigen diese Zahlen, dass der Schnittpunkt zwischen Insolvenz- und Arbeitsrecht eine fortwährend aktuelle Materie darstellt.
Bei der Schaffung der arbeitsrechtlichen Vorschriften des Insolvenzrechts wurde der Gesetzgeber mit verschiedenen, einander häufig im Grundsatz widersprechenden Belangen konfrontiert. Er sah sich vor die Herausforderung gestellt, Aspekte des allgemeinen Bestandsschutzes und des Erhalts von Arbeitsplätzen mit der Notwendigkeit einer effizienten Sanierung in Einklang zu bringen. Gleichzeitig durfte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch (übermäßige) Bevorteilung des Schuldnerunternehmens führen.
Die gesetzgeberischen Bemühungen, die widerstreitenden Interessen vom Insolvenzverfahren betroffener Arbeitnehmer und Gläubiger auszubalancieren und sie unter Berücksichtigung der Risikosphären zu lösen, finden sich im zweiten Abschnitt des dritten Teils der Insolvenzordnung wieder. Anhand dieser Regelungen kann der Spagat untersucht werden, den der Gesetzgeber zwischen der Behandlung des Humankapitals als ökonomischer Faktor und dem Schutz der sozialen Belange der einzelnen Arbeitnehmer geschlagen hatte.
Die Insolvenz des Arbeitgebers hat für den Arbeitnehmer zahlreiche Auswirkungen. Sie betreffen nicht nur die eigentliche Ausgestaltung und Vergütung des Arbeitsverhältnisses, sondern rühren meist an seinem gesamten Bestand. Dabei sind sowohl die individualvertragliche, als auch die…
Schlagworte
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzgeld, Interessenausgleich, Sozialplan in der Insolvenz, Insolvenzverwalter, Sanierung, Kündigungsschutz
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