Björn Hürten - Das Erfordernis der Gegenleistung (consideration) im englischen Vertragsrecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Vertragsschlusses, der Vertragsänderung und -aufhebung sowie der Vertragshaftung nach englischem und deutschem Recht

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Vereinheitlichung des Vertragsrechts in Europa ist ein aktuelles Thema in der wissenschaftlichen Diskussion. Eine solche Vereinheitlichung bedarf einer Vielzahl vorbereitender rechtsvergleichender Studien. Die Dissertation mit dem Titel "Das Erfordernis der Gegenleistung (consideration) im englischen Vertragsrecht" versucht insofern einen Beitrag zu leisten, als sie im deutsch-englischen Rechtsvergleich Grundfragen der Vertragsbindung nachgeht.

Nach deutschem Recht ist zur vertraglichen Bindung allein die Willenseinigung der Vertragsparteien erforderlich. Dagegen setzt das englische Recht voraus, dass die Vertragsparteien neben der Willensübereinkunft zumindest nominell jeweils Vertragsleistungen erbringen. Die Lehre von der jeweils erforderlichen Gegenleistung (doctrine of consideration) ist ein objektives Beurteilungskriterium zur Ermittlung der Seriosität für die durch die Parteien erstrebte Vertragsbindung. Die Seriosität kann bei Fehlen einer Gegenleistung jedoch auch durch die Einhaltung spezieller Formvorschriften bekundet werden. Allerdings sind wegen der doctrine of consideration insbesondere unentgeltlich Verträge, die formlos oder lediglich privatschriftlich abgeschlossen werden, nach englischem Recht nicht durchsetzbar.

Die Dissertation ist seit Ende der fünfziger Jahre die erste Untersuchung, die sich dem Thema des Erfordernisses der consideration im englischen Vertragsrecht umfassend widmet. Dabei wird zunächst die historische Entwicklung der doctrine of consideration von ihren Anfängen im Mittelalter bis zum heutigen Stand dargestellt. Anschließend werden die einzelnen Regeln systematisierend zusammengefasst.

In diesem Zusammenhang analysiert die Dissertation als erste Arbeit, welchen Einfluss der Erlass des Contract (Rights of Third Parties) Act 1999 auf das Erfordernis der Gegenleistung (consideration) genommen hat. Nach diesem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Gesetz werden nunmehr Verträge zugunsten Dritter zugelassen,…

Schlagworte

consideration, Vertragsrecht, Gegenleistung, Europäisches Zivilgesetzbuch, Englisches Recht, Rechtsvergleich, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    148

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