Petra-Mareen Jahrmann - Das große Familiengericht nach der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
– familiengerichtliche Verfahren nach dem FGG-RG 2009 –
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Verfasserin untersucht in ihrer Studie „Das große Familiengericht nach der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens“ die Verfahrensregelungen des FamFG zu den familiengerichtlichen Verfahren mit Blick auf die vom Gesetzgeber genannten Ziele und führt hierzu insbesondere Folgendes aus:
Ziele des Gesetzgebers des FGG-Reformgesetzes 2009 waren unter anderem mehr Rechtsstaatlichkeit und die Vereinheitlichung der Regelungen der familiengerichtlichen Verfahren in einer umfassenden Verfahrensordnung unter Angleichung an die ZPO.
Rechtsstaatlichkeit beinhaltet unter anderem die Elemente der Rechtswegeröffnung gem. Art. 19 IV GG. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen des FamFG zu nichtstreitigen Familiensachen nicht hinreichend das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtswegeröffnung gegen Akte öffentlicher Gewalt aus Art. 19 IV GG gewährleisten. Familiengerichtliche Verfahren umfassen nicht nur Rechtsprechung im materiellen Sinn, sondern in nichtstreitigen Angelegenheiten der familiengerichtlichen Verfahren erfolgt zweckgebundene Verwaltungstätigkeit. Die Beschwerderegelungen stellen in nichtstreitigen Familiensachen Regelungen eines administrativen Verfahrens dar und ermöglichen keine neutrale Rechtsprechung. Der Reformgesetzgeber wollte, dass der Beschwerde die Funktion der bisherigen Berufung zukommt. Dies ist jedoch für die Familiensachen, die nicht als Familienstreitsachen geregelt wurden, nicht er Fall, da die Beschwerde nicht als Instanz neutraler Rechtsprechung ausgestaltet wurde. In den nichtstreitigen Angelegenheiten ist eine administrative Kontrollinstanz zwar sinnvoll, den Anforderungen des Art. 19 IV GG an die Gewährung von Rechtsschutz gegen Akte öffentlicher Gewalt genügen die Beschwerderegelungen jedoch nicht. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung…
Schlagworte
FamFG, FGG-Reformgesetz, Familiensachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Familienverfahrensrecht, Familiengericht, Beteiligtenbegriff, Familienrecht
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