Daniel Taraz - Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und die Gewährleistung digitaler Privatheit im grundrechtlichen Kontext

Wegbereitung für eine digitale Privatsphäre?

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Über das Buch

Zum Inhalt

Das Bundesverfassungsgericht entschied sich anlässlich einer Ermächtigung zu sog. Online-Durchsuchungen am 27. Februar 2008 für die Etablierung eines neuen Grundrechts. Darin wurden gerade informationstechnische Systeme als besonders schützenswerte Orte der Persönlichkeitsentfaltung aufgedeckt und dessen Vertraulichkeit und Integrität nunmehr grundrechtlich gewährleistet. Seit dem Urteil entwickelte sich die vorliegende Untersuchung von der Gefahr staatlicher Zugriffe wie der Onlinedurchsuchung, hin zu der Erkenntnis, dass der einzelne Benutzer auch vor sich und gerade den globalen Unternehmen geschützt werden muss, um unter anderem die Grundlage für die eigene informationelle Selbstbestimmung teilweise zurückzuerlangen. Auch diesbezüglich rückte der Staat insoweit in den Mittelpunkt, als er sich aus der Telekommunikation durch dessen Privatisierung genauso wie aus anderen Bereichen zurückgezogen hatte. Dennoch oder gerade deswegen muss er nun für den Bürger aktiv werden. Der einzelne Bürger sieht sich zwangsläufig den Betreibern der Dienste und Netze ausgeliefert. Dennoch durfte er sich bislang jedenfalls wenigstens damit trösten, dass verschiedene Unternehmen hinter den unterschiedlichen Diensten stehen.

Dieser Trost ist mit den aktuellen Entdeckungen im Rahmen ausländischer Geheimdienstaktivitäten verpufft. Denn zumindest ausländische Staaten führen im Gegenteil zusätzlich zu eigenen originären Zugriffen die Quellen der privaten Großunternehmen zusammen, so dass damit sämtliche Gefahren potenziert, alle Erwartungen der Nutzer enttäuscht werden und das Vertrauen in den Staat verletzt wird. Denn durch solche Verklammerungen fließen beim Staat sämtliche Ströme zusammen. Automatisiert braucht er sich eines konkreten Verdachts gar nicht erst bemühen, sondern erhält vorab den vollen Zugriff. Der Staat strebt damit die totale lückenlose synchrone digitale Überwachung des Bürgers an. Damit geht in dem letzten Entwicklungsschritt dieser Studie zuletzt…

Schlagworte

Verfassungsrecht, Grundrechte, Staatsrecht, Digitale Privatsphäre, Digitale Freiheit, IT-Grundrecht, Online-Durchsuchung, Bundesverfassungsgericht, Digitalisierung, Datenschutz

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit
  • ISSN
    2197-6805
  • Band
    10

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