Ulrike Tolkmitt - Das neue Umweltinformationsrecht

Analyse der Regelungen und Auswirkungen auf Unternehmen am Beispiel der Unternehmen in Hamburg

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit Unterzeichnung der Aarhus-Konvention (1998) und der folgenden Novellierung der Umweltinformationsrichtlinie (2003) wurde u.a. der Behördenbegriff erheblich erweitert. Damit sind nicht mehr nur öffentliche Stellen, sondern auch bestimmte Personen des Privatrechts erfasst und unterliegen somit unmittelbar den Informationspflichten. Der Weg über die aufsichtführende Behörde entfällt.

Die Autorin untersucht die Konsequenzen dieser Neuregelung für Personen des Privatrechts. Exemplarisch werden hier die Unternehmen in Hamburg betrachtet. Zunächst analysiert die Autorin eingehend, unter welchen Voraussetzungen Personen des Privatrechts von den Regelungen des Umweltinformationsrechts erfasst sind und welche Rechtspositionen Unternehmen hierbei einnehmen können. Betroffene Unternehmen lassen sich dabei drei Fallgruppen zuordnen: Antragstellern, informationspflichtigen Stellen oder betroffenen Dritten. In einem zweiten Schritt werden die sich hierbei für die betroffenen Unternehmen jeweils ergebenden Rechte und Pflichten detailliert dargestellt.

Das Buch dient der Orientierung bei der Frage, ob und ggf. in welcher Form ein Unternehmen von den Regelungen des Umweltinformationsrechts erfasst ist und welche rechtlichen Konsequenzen hiermit verbunden sind. Angesprochen sind damit insbesondere potenziell betroffene Unternehmen und an Umweltinformationen Interessierte. Zugleich ergänzt die Untersuchung aufgrund der umfangreichen Analyse der gesetzlichen Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) sowie des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes (HmbUIG) die wenigen aktuellen Kommentierungen zum Umweltinformationsrecht. Sie eignet sich daher andererseits auch als Informationsquelle für Rechtswissenschaftler, Behördenmitarbeiter sowie in sonstiger Weise mit dem Umweltinformationsrecht befasste Personen. Die Darstellungen und Interpretationsergebnisse sind dabei in weiten Teilen übertragbar auf andere Bundesländer. [...]

Schlagworte

Umweltinformationsrecht, Umweltinformationsgesetz, UIG, Hamburgisches Umweltinformationsgesetz, HmbUIG, Informationsfreiheit, Informationszugang, Aarhus-Konvention, Umweltinformationsrichtlinie, Umwelt, Wirtschaft, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Umweltrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1617-7436
  • Band
    36

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