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Steffen Moritz Rützenhoff - Das Patientenrechtegesetz

Zwischen Vertrags-, Delikts- und Sozialrecht: Eine Bestandsaufnahme zur Kodifizierung der geltenden Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht durch die §§630 a bis 630 h im Bürgerlic…

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Über das Buch

Zum Inhalt

Das Arzt-Patienten-Verhältnis befindet sich in seit jeher in besonderem Maße „im Fluss“. Die rasanten medizinischen und technischen Entwicklungen sorgen folglich auch im Medizinrecht für stetige und mitunter beschleunigte Veränderung. Mit dem Patientenrechtegesetz reagiert der Gesetzgeber hierauf und unterwirft die vielschichtige Rechtsbeziehung zwischen Patient und Behandelndem einem einheitlichen vertraglichen Pflichten- und Haftungsregime.

Mit Tendenz zur Verrechtlichung der Materie „from delict to contract“ gibt der Gesetzgeber dabei das ambitionierte Ziel aus, die Lage aller Beteiligten am Gesundheitswesen - Patienten, Ärzte und Krankenversicherungen - zu verbessern. Die Reformbemühungen sollen zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit beitragen und derart Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, die wichtigsten eigenen Rechte und Pflichten in einem übersichtlichen, verständlichen Gesetz nachlesen zu können.

Durch Implementierung der typenvertraglichen Neuregelungen der §§ 630 a bis 630 h im Bürgerlichen Gesetzbuch zeichnet der Gesetzgeber hierfür im Wesentlichen die im Kontext des deutschen Deliktsrechts entwickelten Leitgedanken der Arzthaftung nach.

Von den vertraglichen Haftungsgrundlagen für einfache und grobe Behandlungsfehler, über die verschiedenen Aufklärungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, bis hin zur Verpflichtung zur Einholung wirksamer Einwilligungen enthält das Gesetz dabei viele „alte Bekannte“ des Arztrechts. Gleiches gilt für die nunmehr enumerativ kodifizierten Fälle besonderer Beweislastverteilungen nach § 630 h BGB.

Gleichwohl liegt der Teufel der normierten Regelungen jedoch - wie so häufig im Rechtsleben - im Detail, wenn der Gesetzgeber es sich zur komplizierten Aufgabe macht, richterrechtlich entwickelte Rechtsinstitute in Gesetzesformen zu gießen.

Die einzelnen Regelungen werden deshalb im Gang der Untersuchung einer kritischen Analyse und Kommentierung des…

Schlagworte

Zivilrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht, Artzhaftung, Medizinrecht, Behandlungsfehler, Beweislast, Patientenrechtegesetz, Arzthaftungsrecht, Arzt-Patienten-Verhältnis, Mündiger Patient, SGB V, Deliktsrecht, §§ 630a-630h, Rechtsfortbildung, Haftungsrecht, Aufklärung, Haftung

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    391

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