Thomas Oliver Osieka - Das Recht der Humanforschung
Unter besonderer Berücksichtigung der 12. Arzneimittelgesetz-Novelle
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Über das Buch
Zum Inhalt
Rechtsfragen aus den Grenzgebieten von Medizin, Arzneimittelentwicklung und Recht sind seit längerer Zeit von hoher Aktualität und von großem praktischen Gewicht.
Medizinischer Fortschritt wäre nicht möglich, wenn Ärzte nicht forschen und Probanden und Patienten sich hierfür nicht zur Verfügung stellen würden. Allein die Forschung kann auf Dauer eine Fortentwicklung des ärztlichen Wissenstandes zum Wohle der Patienten gewährleisten.
Der absoluten Notwendigkeit medizinischer Forschung steht jedoch das jedem Versuch immanente Risiko der hiervon betroffenen Personen gegenüber. Letztlich lässt es sich nie ganz ausschließen, dass der forschende Arzt gegen das oberste Gebot seines Standes, das hohe Ethos des primum nil nocere verstößt.
Die Forschung an und mit Menschen bewegt sich folglich in einem Spannungsfeld zwischen dem an sich berechtigten Streben nach Erkenntnisfortschritt auf der einen und dem Rechtsstatus der im Einzelfall eingriffsbetroffenen Person auf der anderen Seite.
Zusätzlich verschärft wird die Problematik dadurch, dass in der Forschung inzwischen auch ökonomische Interessen eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.
Der rasante wissenschaftliche Fortschritt und die Erkenntnis, dass man den Bereich der Forschung, der wie kaum ein anderer multinational organisiert ist, nur dann mit den Mitteln des Rechts erfassen kann, wenn man auf internationaler Ebene einheitliche Standards schafft, haben seit dem Ende der 90er Jahre zu einer kontinuierlichen Überarbeitung und Harmonisierung des geltenden Rechts geführt.
Zu den jüngsten Reformen des deutschen Gesetzgebers zählt die im August 2004 in Kraft getretene 12. AMG - Novelle, mit der europäische Vorgaben zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln in nationales Recht umgesetzt werden. Sie wird vom Verfasser zum Anlass genommen, die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen auf den Prüfstand zu stellen.
Ziel der Studie ist es, einen…
Schlagworte
Medizinrecht, Klinische Prüfung, Ethikkommission, Arzneimittelhaftung, Arzneimittelgesetz, Humanforschung, Gruppennutzen, Sponsor, Rechtswissenschaft, Medizin, Gesundheitswissenschaft, Ethik
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheMedizinrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1861-1508
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Band5
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