Martin Siesel - Das Strafrecht, die Neurophysiologie und die Willensfreiheit
Unrecht, Schuld und Vorsatz im Lichte neuerer Erkenntnisse der Hirnforschung Ein interdisziplinärer Forschungsbeitrag und zugleich ein erkenntnistheoretischer Beitrag über inter…
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Willensfreiheit - Hirnforschung – Schuldstrafrecht
Die Erkenntnisse der aktuellen Hirnforschung, denen zufolge mentales Geschehen auf neuronale Signalverarbeitungsprozesse im Gehirn zurückzuführen sein soll, können so interpretiert werden, als ob der Mensch zwar bei der Bildung seines Willens, nicht jedoch bei dessen Betätigung frei sei.
Doch veranlassen sie nicht dazu, die Strafrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, die ein von einem Schuldprinzip beherrschtes Tatstrafrecht verkörpert und dem Täter den Vorwurf des Anders-Gehandelt-Haben-Könnens machen muss, zugunsten eines an einer Gefährlichkeitsprognose orientierten Präventionsrechts aufzugeben.
Dies kann entgegen neuerer Auffassung nicht damit begründet werden, dass es möglich sei, einen Schuldvorwurf zu erheben, der der vorgreiflichen Bejahung einer Willensfreiheit entbehren könne. Richtigerweise bedarf jegliche Form strafrechtlicher Verantwortlichmachung, die an vollbrachte menschliche Handlung anknüpft, einer Stellungnahme zu einem Anders-Gehandelt-Haben-Können. Deshalb tritt die Problematik der Willensfreiheit auch nicht erst bei der Frage des Inhalts und der Ausgestaltung des strafrechtlichen Schuldbegriffs, sondern bereits bei Handlung und Vorsatz auf.
Indessen können die Ergebnisse der Neurowissenschaft nicht kurzerhand ignoriert werden. Denn obgleich als sicher gelten kann, dass es sich bei dem Gehirn um dasjenige Organ handelt, in dem Bewusstsein lokalisiert werden kann, ist weder eine Aussage dahin möglich, dass Bewusstsein von hirnorganischem Geschehen independent ist, noch können Bewusstseinszustände konkret Gehirnaktivitäten zugeordnet werden. Bewusstsein ist nicht vollständig neuronal repräsentiert; der neuronale Code ist derzeit nicht bekannt und das psycho-physische Problem ist noch unlösbar.
Gleichwohl, kann die Strafrechtswissenschaft sich entscheiden, den Menschen sowohl in seiner Willensbildung, als auch in seiner…
Schlagworte
Strafrecht, Erkenntnistheorie, Rechtsphilosophie, Neurophysiologie, Willensfreiheit, Schuld, Vorsatz, Handlung, Rechtswissenschaft
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