Henning Jeske - Das Vermittlungsverfahren nach § 52 a FGG und die Familienmediation

Wege zur Bewältigung von Umgangsstreitigkeiten

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Über das Buch

Zum Inhalt

Wenn sich Eltern trennen, entsteht häufig Streit über die Frage, bei wem die Kinder wohnen sollen und wer sie wann sehen darf. Selbst wenn diese Frage geklärt ist, erweist sich die Durchführung der Umgangsregelung im Alltag oft als schwierig und konfliktanfällig. In dieser Situation führen gerichtliche Streitigkeiten oder zwangsweise Umgangsdurchsetzungen regelmäßig zu einer weiteren Verhärtung der Fronten.

Aus der Erkenntnis, dass das alles nicht im Interesse der Kinder sein kann, hat der Gesetzgeber ein Vermittlungsverfahren eingeführt. § 52 a FGG soll den Eltern unter richterlicher Anleitung ermöglichen, miteinander zu neuen, kindgerechten Umgangsvereinbarungen zu finden. In der Intention erinnert dieses Verfahren an Familienmediation. Auch bei Mediation geht es darum, die Konfliktparteien zur eigenständigen Lösungssuche für ihre Probleme zu befähigen. Aber ob die gleiche Zielsetzung der Verfahren bedeutet, dass auch die Vorgehensweisen identisch sind, ist unklar. Um hier mehr Klarheit zu schaffen und einen verfahrensrechtlichen Ordnungsrahmen abzustecken, stellt die vorliegende Arbeit Mediation und das Vermittlungsverfahren nach § 52 a FGG gegenüber. Als Orientierungshilfe dienen dabei einerseits die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM), andererseits Verfahrensgesetze wie FGG, ZPO und GVG. Bei der näheren Untersuchung zeigt sich, dass das Kindeswohl – das alles überragende Rechtsgut – sowohl die Beteiligung des Kindes an der Konfliktlösung als auch eine Beschleunigung der Verfahren gebietet. Trotz dieser und einer Reihe weiterer Gemeinsamkeiten handelt es sich bei § 52 a FGG nicht um Mediation im eigentlichen Sinne. Während etwa Konfliktparteien sich freiwillig an einer Mediation beteiligen, können die Eltern nicht ohne negative Konsequenzen die Teilnahme am Verfahren nach § 52 a FGG verweigern. Weiter können die Eltern anders als bei Mediation keinen Einfluss auf den Verfahrensablauf nehmen. Der besonders…

Schlagworte

Mediation, Scheidung, Trennung, Vermittlung, Kindeswohl, Umgangsrecht, Familienrecht, Rechtswissenschaft, Vermittlungsverfahren

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