Ria Karlström - Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht im Verbraucherinsolvenzverfahren am Beispiel des Zahlungsdiensterahmenvertrages
Unter Einbeziehung der Reform zum Verbraucherinsolvenz- und Entschuldungsverfahren und der Reform zum Kontopfändungsschutz
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Zum Inhalt
Die Verbraucherinsolvenzverfahren stellen heute einen wesentlichen Teil aller Insolvenzverfahren in Deutschland dar. So meldeten die Amtsgerichte im Jahr 2008 98.140 Verbraucherinsolvenzverfahren von insgesamt 155.202 Insolvenzverfahren. Im Jahr 2008 ist erstmals im Vergleich zu den Vorjahreszahlen kein erneuter Anstieg zu verzeichnen gewesen. Nach wie vor dokumentiert jedoch bereits der Anteil der Verbraucherinsolvenzverfahren im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Verfahrenszahlen den Raum der Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland.
Nach heute geltendem Recht geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gem. § 80 Abs. 1 Insolvenzordnung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Treuhänder (§ 313 InsO) über. Der Verlust des Verwaltungsund Verfügungsrechtes kann für den Schuldner in alltäglichen Situationen weit reichende Folgen haben. Die Untersuchung widmet sich der theoretischen und praktischen Reichweite des Verwaltungs- und Verfügungsrechts im Verbraucherinsolvenzverfahren am Beispiel des Zahlungsdiensterahmenvertrages gem. § 675f Abs. 2 BGB n.F., zuvor Girovertrag gem. § 676f BGB a.F.
Als einer der häufigsten Vertragstypen ist der Zahlungsdiensterahmenvertrag/Girovertrag für den Schuldner von besonderer Bedeutung, weil ausschließlich mit einem funktionsfähigen Girokonto die Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr fortlaufend sichergestellt ist.
Nach einem rechtshistorischen Überblick über das Verwaltungs- und Verfügungsrecht wendet sich die Untersuchung zunächst der Systematik des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach geltendem Recht zu. Im Folgenden wird der Umgang mit dem Girokonto im Verbraucherinsolvenzverfahren anhand des § 80 Abs. 1 InsO sowie der speziellen Regelungen der §§ 115 f. InsO aus rechtssystematischer und praktischer Sicht durchleuchtet. In diesem Zusammenhang erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik des „Girokontos für jedermann“. [...]
Schlagworte
Das neue Entschuldungsverfahren, Reform zum Verbraucherinsolvenzverfahren, Kontopfändungsschutz, Freigabe des Girokontos, Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, Zahlungsdiensterahmenvortrag, Girovertrag, § 80 InsO, § 675 f. BGB, Girokonto für jedermann, Rechtswissenschaft, Insolvenzrecht
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