Peter Huttenlocher - Dealen wird Gesetz – die Urteilsabsprache im Strafprozess und ihre Kodifizierung
Zugleich eine kritische Untersuchung der aktuellen Gesetzesvorschläge des BMJ, der BRAK, des Bundesrats, des DAV, der Generalstaatsanwälte u.a.
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Über das Buch
Auszeichnung
Ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München 2007
Zum Inhalt
„Tausche Geständnis gegen milde Strafe“, so einfach lässt sich der Prototyp der Urteilsabsprache im Strafverfahren zusammenfassen. Seit den 80er Jahren wird in Praxis und Wissenschaft heftig über die (Un-)Zulässigkeit solcher Absprachen (Deal, Verständigung, konsensuale Verfahrenserledigung) diskutiert, gilt es doch einen Ausgleich zu finden zwischen schneller Verfahrenserledigung im Interesse einer ausgelasteten Justiz auf der einen und dem Grundsatz der schuldangemessenen Strafe, der Öffentlichkeit, der Gleichbehandlung von Tätern verschiedener Milieus und der Unschuldsvermutung auf der anderen Seite.
Mit seinem Grundsatzurteil vom März 2005 (BGHSt GS 50, 40) hat der Große Senat des BGH praktisch ganze Bibliotheken an Rechtsprechung und Fachliteratur hinfällig werden lassen. Nach diesem höchstrichterlichen Machtwort begegne die Urteilsabsprache zwar Bedenken, sei aber grundsätzlich zulässig. Allerdings richtet der Große Senat einen dringenden Appell an den Gesetzgeber, nun endlich legislatorisch tätig zu werden und die Frage des „Ob“ und „Wie“ der Urteilsabsprache selbst zu regeln. Diesem Aufruf sind mittlerweile 7 Institutionen gefolgt, die mit ihren jeweiligen Gesetzesvorschlägen um die Gunst des Parlaments ringen und die Interessen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und des staatlichen Strafanspruches höchst unterschiedlich gewichten. Es sind dies die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Generalstaatsanwälte, das Land Niedersachsen, der Bundesrat, VRiBGH Armin Nack und der Deutsche AnwaltVerein (DAV).
Die Urteilsabsprache findet ihre größte Verbreitung in Wirtschaftsstrafverfahren. Doch wie lässt sich verhindern, dass nicht „die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen“ werden? Gibt es wirksame Mittel gegen den übermäßigen Einsatz der sog. Sanktionsschere, also gegen den „Strafbonus“ bei Dealbereitschaft bzw. die „Ungehorsamsstrafe“ bei Dealverweigerung durch den Angeklagten? Wie…
Schlagworte
Verständigung, Konsensprinzip, Deal, Urteilsabsprache, Rechtsmittelverzicht, Beweisverwertungsverbot, Sanktionsschere, Nebenklage, Geständnis, qualifizierte Belehrung, § 257c StPO, Großer Senat, Schuldinterlokut, Untersuchungsgrundsatz, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Strafrecht, Rechtswissenschaft, Absprachen
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band103
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