Annette Soetebeer - Der Begriff der Höheren Gewalt im Europäischen Wirtschaftsrecht

Eine Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der Begriff der Höheren Gewalt ist sowohl in der Umgangssprache als auch in den Rechtssprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthalten. Als unbestimmter Rechtsbegriff wird er auch im Europäischen Wirtschaftsrecht verwendet.

Der Begriff der Höheren Gewalt beschreibt eine Extremsituation, in der es dem Betroffenen unmöglich ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Aus diesem Grund wird der Begriff der Höheren Gewalt verwendet, um Ausnahmetatbestände zu beschreiben, bei deren Vorliegen der Betroffene von den Folgen einer Rechtspflichtverletzung verschont werden soll. Eine Legaldefinition im Gemeinschaftsrecht existiert nicht. Auch hat sich in der Literatur bisher keine herrschende Meinung herausgebildet. Dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrecht entsprechend, macht es sich die Autorin zur Aufgabe den Begriff der Höheren Gewalt als Gemeinschaftsbegriff umfassend zu erörtern.

Die Verfasserin untersuchte in weit über 50 Urteilen die Auslegung des Begriffs der Höheren Gewalt durch den Europäischen Gerichtshof. Sie konnte herausarbeiten, dass der EuGH eine auf den einzelfallbezogene abstrakte Definition entwickelt hatte. Denn nach der ständigen Rechtssprechung des EuGH handelt es sich bei Höherer Gewalt in Abhängigkeit von dem Rechtsbereich, in dem der Begriff seine Wirkung entfalten soll, um einen vom Willen des Betroffenen unabhängigen, unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umstand, der eine Rechtspflichtverletzung unvermeidbar zur Folge hatte. Mit dieser Auslegung hat der EuGH keine statische Definition des Begriff hervorgebracht, sondern vielmehr eine Anleitung zu einer Definition, die ein flexible Abgrenzung eines Falls Höherer Gewalt im Einzelfall ermöglicht.

Durch die Erörterung der Einzelmerkmale der Definition, kann diese Untersuchung dem Leser eine Anleitung vermitteln, unter welchen Umständen der EuGH im Einzelfall einen Fall Höherer Gewalt bejahen…

Schlagworte

Europarecht, Höhere Gewalt, Einzelfallgerechtigkeit, Härtefall, Force Majeure, Ausnahmeregelung, Agrarrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, EuGH, Unbestimmter Rechtsbegriff, Auslegung, Allgemeiner Rechtsgedanke, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    69

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