Judith Riede - Der Bildnisschutz in Deutschland und den USA unter spezieller Berücksichtigung der Person der Zeitgeschichte bzw. der public figure
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Figur der absoluten und relativen Person der Zeitgeschichte ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild. Dennoch konnte man gerade in jüngster Zeit verstärkt Kritik an dieser Rechtsfigur vernehmen. Die Lehre von der absoluten und relativen Person der Zeitgeschichte führe dazu, so lautet der Vorwurf, dass ein berechtigtes, gar überwiegendes öffentliches Informationsinteresse automatisch unterstellt werden, wenn eine Person, die zuvor einmal als sogenannte absolute Person der Zeitgeschichte eingeordnet wurde, auf einem Bildnis zu sehen ist, ohne dass im konkreten Fall geprüft werden, worin ein berechtigtes Informationsinteresse bestehe.
Die Arbeit zeigt auf, dass der Vorwurf eines solchen „Automatismus“ nicht gerechtfertigt erscheint. Die Analyse der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG verdeutlicht, dass die Richter die Frage nach dem Informationsinteresse und Informationszweck keineswegs vernachlässigen. Vielmehr legt die Autorin dar, dass die Gerichte die Figur der absoluten und relativen Person der Zeitgeschichte als eine Art Indiz verwenden, das für ein überwiegendes Informationsinteresse der Allgemeinheit und damit für die Zulässigkeit der Veröffentlichung spricht. Sie erweist sich somit als eine zweckmäßige Methode, die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG in der täglichen Praxis sinnvoll anzuwenden, ohne dabei das Persönlichkeitsrecht des jeweils Betroffenen über Gebühr zu beanspruchen und beschneiden.
Ein anschließender Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Recht ist deshalb interessant, weil die Kenntnis ausländischer Rechtsgrundlagen gerade im Bereich des Presserechts verstärkt notwendig erscheint: Die Internationalisierung und Globalisierung hat auch im Bereich der Massenmedien deutliche Spuren hinterlassen. In der Folge muss das einzelne Medium vermehrt damit rechnen, im Streitfall auch nach fremdem Recht belangt zu werden. Hinsichtlich der…
Schlagworte
Bildnisschutz, Recht am eigenen Bild, KUG, Kunsturhebergesetz, Person der Zeitgeschichte, Persönlichkeitsrecht, Öffentliches Informationsinteresse, Pressefreiheit, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zur Rechtswissenschaft
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ISSN1435-6821
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Band57
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