Juliane Klug - Der Gewaltschutzdiskurs und Stalking im Spannungsfeld von Kernstrafrecht und Kriminalprävention

Entwicklungslinien opferorientierter Kriminalpolitik

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Über das Buch

Rezension

„[...] Der Gesetzgeber hat sich nicht der Auffassung von Klug angeschlossen, sondern den Stalking-Straftatbestand vom Erfolgs- in ein potenzielles Gefährdungsdelikt umgewandelt [...]. Was aber jenseits des Straftatbestands einer permanenten Verbesserung bedarf, ist der große Bereich der Kriminalprävention und des Opferschutzes vor Ort. Hier bietet die Arbeit von Klug eine wahre Fundgrube, sich mit Projekten und Netzwerken rund um die präventiven Gesichtspunkte im Bereich der häuslichen Gewalt und des Stalkings vertraut zu machen. Auch die Forderungen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Intervention [...] können Denkanstöße liefern. Insofern kann die Dissertation jenseits der strafgesetzlichen – insoweit vom Gesetzgeber entschiedenen – Diskussion die Perspektive erweitern. Der Mehrwert liegt in einem Blick über die Strafrechtsgrenzen hinaus. Kriminalprävention und Opferschutz sind die Schlagworte, die dafür sorgen, dass sich die Dissertation von Klug auch nach der Reform des Stalking-Straftatbestands nicht überholt hat.“

– Anja Schiemann in: Kriminalpolitische Zeitschrift, KriPoZ 5/2018

Zum Inhalt

Häusliche Gewalt und Stalking sind seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, was sich in gewaltschutzorientierten Veränderungen der Gesetzeslage wie u. a. in Form des Gewaltschutzgesetzes und  238 StGB (Stalking) niederschlug.

Das Buch verfolgt historisch kontinuierliche Entwicklungslinien häuslicher Gewalterfahrung von Frauen zurück und beleuchtet die gesellschaftlichen Gegenkonzepte hinsichtlich ihrer kriminalpolitischen Zielsetzung und vermeintlichen Effektivität im Hinblick auf die Opferorientierung kritisch. Im Fokus der Abhandlung steht darauf basierend nicht nur die Frage nach einer veränderten Interventions- und Präventionspraxis vor dem Hintergrund der verbesserten, gesetzlichen Handlungsspielräume, sondern auch die Bemühung, die Zusammenhänge und das Zusammenwirken von häuslicher Gewalt einerseits und Stalking andererseits zu eruieren.

Eine weitere zentrale Fragestellung der Studie - zum gegenwärtigen Zeitpunkt der politischen Entwicklungen im Bereich des Stalking aktueller denn je - ist: bieten die kriminalpolitischen Konzepte der letzten 10 bis 15 Jahre, hier aber insbesondere die Umgestaltung des Stalking-Straftatbestandes  238 StGB von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt im Hinblick auf die Lebenswirklichkeit betroffener Opfer und aber auch der Täter, eine adäquate Lösung des Problems und treffen die bestehenden und avisierten Gesetzesänderungen überhaupt deren Unterstützungsbedarf? Was bedeutet eigentlich opferorientierte Kriminalpolitik und anhand welcher Kriterien lässt sich diese bestimmen? Was muss eine solche opferorientierte Kriminalpolitik gerade bei den spezifischen Gewaltformen der häuslichen Gewalt und Stalking zum Ziel haben § Die Aufnahme immer weiterer und schärferer Gesetze in das Neben- oder sogar Kernstrafrecht oder nicht vielmehr nun auch primär und vorrangig die Förderung und Stärkung der Präventionsarbeit sowie den Ausbau eines breiten Opferschutzes „vor Ort“? [...]

Schlagworte

Strafrecht, Zivilrecht, Stalking, Eignungsdelikt, Gewaltschutzgesetz, Häusliche Gewalt, Nachstellung, Gewalt, Kriminalprävention, Wohnungsverweisung, Opferschutz, Kriseninterventionsmodell, Vernetzung, Verlagerung, Gewaltschutzdiskurs, Spannungsfeld, Kernstrafrecht, Kriminalpolitik

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    339

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