Arne Zeidler - Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Auslieferungsrecht
Die sinngemäße Umstellung des Sachverhalts nach §3 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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Zum Inhalt
Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit ist ein internationales Grundprinzip des Auslieferungsrechts. Nach diesem Prinzip liefert der Zufluchtstaat einen Straftäter nur dann an den ersuchenden Staat aus, wenn die dem Täter vorgeworfene Handlung auch nach dem Recht des Zufluchtstaates eine strafbare Handlung darstellt. Anhand der Auslieferungsunterlagen würde beispielsweise ein deutscher Richter prüfen, ob die Handlung nach deutschem Strafrecht strafbar ist, bevor er eine Auslieferung an den ersuchenden ausländischen Staat bewilligt.
Der Schwerpunkt der Studie liegt auf einer Klausel des deutschen Auslieferungsrechts, dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Nach § 3 Absatz 1 IRG reicht es für die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit aus, wenn die Tat nach "sinngemäßer Umstellung des Sachverhaltes" auch nach deutschem Recht strafbar wäre.
Es stellt sich die Frage, welche Sachverhaltselemente umgestellt werden dürfen, um zu prüfen, ob die Tat nach deutschem strafbar wäre. Zu dieser Frage herrscht in der deutschen Rechtsliteratur und auch in der Rechtspraxis keine klare Linie.
Zur Klärung befasst sich der Autor mit dem Zweck und der rechtlichen Funktion des historisch gewachsenen Rechtsprinzips der beiderseitigen Strafbarkeit. Dabei stellt sich heraus, dass es nicht mehr die ursprünglichen Beweggründe nationalstaatlichen Souveränitätsdenkens sind, die eine Aufrechterhaltung des Grundsatzes der beiderseitigen Strafbarkeit erfordern. Es zeigt sich vielmehr, dass der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit aus rechtsstaatlichen Gründen einzuhalten ist. Die rechtsstaatlichen Prinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips und des Vertrauensschutzes werden durch den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit abgesichert.
Der Autor schlägt vor, das Auslieferungsverfahren als Teil eines internationalen Strafverfahrens gegen den Verfolgten anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund wird schließlich gezeigt,…
Schlagworte
Auslieferungsrecht, Beiderseitige Strafbarkeit, Auslieferungsverfahren, Strafverfahren, Europäischer Haftbefehl, nullum-crimen-Grundsatz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Sinngemäße Umstellung des Sachverhalts, Deutsches Auslieferungsrecht, Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Internationales Rechtshilfegesetz, IRG, Rechtswissenschaft, Strafsachen, Staatliche Souveränität
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band116
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