Matthias Paschke - Der Insertionsoffertenbetrug

- Eine Untersuchung zur Strafbarkeit des Versendens von rechnungsähnlich aufgemachten Vertragsangeboten als Betrug im Sinne des §263 StGB -

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der Autor beschäftigt sich mit dem Phänomen des Versendens von rechnungsähnlich aufgemachten Vertragsangeboten. Rechnungsähnlich aufgemachte Auftrags- bzw. Angebotsformulare sind für den Empfänger gefährlich. Sie sollen nach ihrer graphischen und textlichen Gesamtgestaltung den Eindruck einer Rechnung hervorrufen und den Empfänger in die Annahme versetzen, er schulde die Zahlung für eine schon erbrachte Gegenleistung. In Wahrheit sollen sie aber erst einen Vertrag über eine vom Versender noch zu erbringende – meist weder gewünschte noch Nutzen versprechende und teilweise nicht einmal beabsichtigte – Gegenleistung zustandebringen.

Mit einer viel beachteten Entscheidung vom 26.4.2001 nahm der Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem rechtstatsächlichen Phänomen Stellung, das bereits seit vielen Jahren wiederholt Staatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet beschäftigt. Der Entscheidung wurde deshalb so viel Aufmerksamkeit zuteil, weil sie einen Wendepunkt in der bisherigen Beurteilung derartiger Sachverhalte bedeutete. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung nämlich klargestellt, dass das Versenden von rechnungsähnlich aufgemachten Vertragsangeboten unter den Täuschungsbegriff des § 263 StGB subsumiert werden kann. Mit dieser Aussage ist er der in Literatur und Instanzrechtsprechung kontrovers geführten Auseinandersetzung wieder beigetreten, aus der er sich durch einen Beschluss des 5. Strafsenats aus dem Jahre 1979 vorzeitig verabschiedet hatte.

Der Autor nimmt das Urteil vom 26.4.2001 sowie die hierauf ergangenen Folgeentscheidungen zum Anlass, sich mit dem dahinter stehenden Phänomen, seiner außerstrafrechtlichen, insbesondere aber seiner strafrechtlichen Einordnung in den Betrugstatbestand auseinanderzusetzen. Hierbei sind die vom Autor aufgegriffenen Fragestellungen nicht nur für den Untersuchungsgegenstand von Relevanz: Inwieweit man durch das Behaupten wahrer Tatsachen täuschen, inwieweit man die innere Einstellung des Täters bei der…

Schlagworte

Insertionsoffertenbetrug, § 263 StGB, Betrug, Viktimodogmatik, Konkludenz, Beihilfe, Wettbewerbsrecht, Betrug durch Behaupten wahrer Tatsachen, Beihilfe durch Alltagshandlungen, objektiver Tatbestand, Strafrecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    107

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