Stefan C. Schmidt - Der insolvenzrechtliche Sozialplanbegriff
Sozialplantarifverträge in der Unternehmensinsolvenz unter Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anton Schlecker
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Zum Inhalt
Ziel der Studie ist es, die Spannungen zwischen dem Schutz der Insolvenzgläubiger und der in einem Sozialplantarifvertrag verwirklichten Tarifautonomie sowie den Arbeitnehmerinteressen herauszustellen und zu lösen. Hierzu setzen sich die Darstellungen mit der Anwendung der §§ 123, 124 InsO auf Sozialpiantarifverträge und deren Folgen auseinander.
"Schlecker-Frauen" und deren "Anschlussverwendung" - die Öffentlichkeit muss die sprachlichen Ungeschicklichkeiten in der Debatte um das Insolvenzverfahren des einst größten Drogerieunternehmens Europas gelegentlich mit Überdruss vernommen haben. Dabei war das Bild des aufstrebenden, rasch expandierenden Einzelhandelsunternehmens nach seiner Gründung 1975 durchaus positiv besetzt.
Doch büßte die Firma Anton Schlecker e.K. infolge des verdichteten Wettbewerbs Marktanteile und seit dem Jahre 2005 nachhaltig Bruttoeinnahmen ein. Schlussendlich stellte das Unternehmen Anfang 2012 nach einer gescheiterten Zwischenfinanzierung für einen eigenen Sanierungsversuch einen Antrag auf Eröffnung des 1nsolvenzverfahrens. Rund zwei Monate nach der Verfahrenseröffnung beschloss der Gläubigerausschuss die Liquidation des schuldnerischen Unternehmens. Danach stieg die Zahl der entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf knapp 23.000 an. Für die in dem Unternehmen vertretenen Gewerkschaften bedeutete dies auch den Verlust eines außergewöhnlich hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades. Angesichts ohnehin sinkender Mitgliedszahlen stellte dies eine große gewerkschaftspolitische Einbuße dar, zumal die Firma Anton Schlecker e.K. beispielgebend für einen durchsetzungsstarken Zusammenschluss von organisierten Arbeitnehmern war.
In der Folge stand vor allem der Umgang mit den entlassenen Mitarbeitern im Mittelpunkt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte in einem Transfertarifvertrag mit der Insolvenzverwaltung die Grundlagen für eine Transfergesellschaft geschaffen. Allein die Besicherung…
Schlagworte
Schlecker, Tarifsozialplan, Sozialtarifvertrag, Sozialplantarifvertrag, § 123 InsO, § 124 InsO, Transfertarifvertrag, Insolvenz, Unternehmensinsolvenz, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheSchriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
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ISSN1435-6848
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Band224
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