Vanessa Roya Farmand - Der international zwingende Charakter des § 89 b HGB
Eine Untersuchung zur kollisionsrechtlichen Sonderanknüpfung und Gemeinschaftsrechtskonformität des nachvertraglichen Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters gegen seinen Prin…
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Zum Inhalt
Den Anstoß für die Untersuchung gab die so genannte "Ingmar"-Entscheidung des EuGH vom 09.11.2000 (Slg. 2000, I-9350 ff). Der EuGH hatte in diesem Urteil den auf einer europäischen Richtlinie beruhenden Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrages gegenüber dem von den Parteien gewählten Recht eines Drittstaates durchgesetzt. Anstelle des gewählten kalifornischen Rechtes, das einen entsprechenden Ausgleichanspruch nicht kennt, soll nach dem EuGH die englische Rechtsnorm gelten, welche die Artikel 17, 18 und 19 der europäischen Handelsvertreterrichtlinie von 1989 umsetzt, wenn der Handelsvertreter überwiegend in England tätig ist.
In der Arbeit wird nicht nur die Richtigkeit der Entscheidung des EuGH untersucht. Vielmehr überträgt die Verfasserin die Schlussfolgerungen des EuGH auf das deutsche Handelsvertreterrecht und prüft eingehend die Gemeinschaftsrechtskonformität des deutschen § 89 b HGB, welcher die deutsche Umsetzung der Artikel 17, 18 und 19 der gemeinschaftsrechtlichen Handelsvertreterrichtlinie von 1989 darstellt.
Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass dem EuGH in seiner Interpretation des gemeinschaftsrechtlichen nachvertraglichen Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters als international zwingende Norm wegen der vornehmlich ordnungspolitisch motivierten Zielsetzung der Handelsvertreterrichtlinie zuzustimmen ist. Weiter hat sie durch einen akribischen und bisher in der Literatur in dieser Weise bisher nicht existierenden Vergleich der Artikel 17, 18 und 19 Handelsvertreterrichtlinie und § 89 b HGB herausgefunden, dass auch § 89 b HGB einen international zwingenden Charakter aufweist. Der nachvertragliche Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gegen seinen Prinzipal ist deshalb nicht durch Rechtswahl zu umgehen, sofern der Handelsvertreter überwiegend in Europa tätig ist. Dies wurde bisher von der in Deutschland herrschenden Meinung abgelehnt. Die Verfasserin macht schließlich aber auch…
Schlagworte
Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Internationales Privatrecht, Europäisches Wettbewerbsrecht, Handelsvertreterrichtlinie, Kollisionsrecht, Sonderanknüpfung, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht
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ISSN1613-0987
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Band9
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