Viktoria Burmeister - Der Umfang des haftungsrelevanten Vermögens im Nachlassinsolvenzverfahren
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Zum Inhalt
In Deutschland wurden im Jahr 2018 rund 110.0001 Insolvenzverfahren beantragt, wovon rund 98.000 eröffnet wurden. Bei lediglich 3800 Verfahren hiervon handelte es sich um Insolvenzverfahren über einen Nachlass oder ein Gesamtgut. Von diesen 3800 Verfahren wurden nur lediglich die Hälfte eröffnet. Dies mag insbesondere an der im Nachlassinsolvenzverfahren erschwerten Möglichkeit der Feststellung einer kostendeckenden Insolvenzmasse liegen. Diese Feststellung gestaltet sich bereits im Regel- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren mitunter schwierig bedingt durch mehr oder minder auskunftsbereite Schuldner oder Geschäftsführer schuldnerischer Unternehmen. Im Nachlassinsolvenzverfahren sieht sich der Insolvenzverwalter bzw. Sachverständige mit dem Tod der auskunftsfähigsten Person einer weiteren Hürde gegenübergestellt, die auch mit Hilfe der gerichtlich eingeräumten Befugnisse und Zwangsmaßnahmen in der Praxis nicht immer einfach zu überschreiten ist, bzw. zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen kann.
Im Vergleich hierzu hatten die Zivilgerichte (Amts- und Landgerichte) im Jahr 2017 rund 1,24 Millionen neue Verfahren2 zu verzeichnen. Die Nachlassinsolvenzverfahren stellen im Verhältnis zu den sonstigen Verfahren der Zivilgerichte einen verschwindend geringen Anteil von nur lediglich rund 0,3 % dar. Vor diesem Hintergrund erscheint die stiefmütterliche Behandlung der Nachlassinsolvenzverfahren in Rechtsprechung und Literatur kaum verwunderlich.
Dennoch handelt es sich bei Nachlassinsolvenzverfahren gerade auf Grund ihrer Zwitterstellung zwischen dem Insolvenzrecht und dem Erbrecht um komplexe Verfahren, die den für sie bestellten Insolvenzverwaltern umfassende Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten abverlangen. Gemäß §§ 56 InsO, 18 RPflgG hat das Insolvenzgericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige, natürliche Person auszuwählen…
Schlagworte
Nachlassinsolvenzverfahren, Insolvenzmasse, Haftungsbeschränkung, Erblasser, Erbe, Schuldner, Pfändbarkeit, Insolvenzrecht
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheInsolvenzrecht in Forschung und Praxis (Hrsg.: Prof. Dr. Christian Heinrich)
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ISSN1613-6748
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Band114
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