Gunnar Spilgies - Die Bedeutung des Determinismus- Indeterminismus-Streits für das Strafrecht
Über die Nichtbeachtung der Implikationen eines auf Willensfreiheit gegründeten Schuldstrafrechts
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Zum Inhalt
Der Determinismus-Indeterminismus-Streit beschäftigt das Strafrecht seit langem. Im Laufe der Zeit hat sich in der Strafrechtswissenschaft daher eine gewisse Ermüdung an der anscheinend unlösbaren Auseinandersetzung eingestellt. Darüber dürfen auch die Debatten nicht hinwegtäuschen, die von Vertretern anderer Wissenschaften, wie gegenwärtig etwa der Hirnforschung, an das Strafrecht herangetragen werden.
Mag die Diskussionsmüdigkeit der Strafrechtswissenschaft in Bezug auf den Determinismus-Indeterminismus-Streit als solchen auch verständlich sein, so darf diese jedoch nicht dazu führen, zugleich auch die Bedeutung dieses Streits für das Strafrecht aus dem Blick zu nehmen. Denn die Lösung des Determinismus-Indeterminismus-Streits ist keine akademische Frage, sondern hat weitreichende praktische Konsequenzen für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Diese grundlegende Bedeutung des Determinismus-Indeterminismus-Streits für das Strafrecht ist aber bis heute nicht allgemein erkannt.
Zwar geht das deutsche Strafrecht von einem indeterministischen Menschenbild aus, also von der Willensfreiheit des Menschen. Der Straftäter wird nur dann bestraft, wenn er schuldhaft gehandelt hat, d. h., wenn er rechtmäßig hätte handeln können. Die Arbeit weist jedoch nach, dass die Implikationen eines solchen auf Willensfreiheit gegründeten Schuldstrafrechts nicht beachtet werden. Weder ist der Ausschluss präventiver Strafzwecke und kriminalätiologischer Forschung allgemein anerkannt noch wird im Rahmen der Dogmatik der Entschuldigung, der Nötigung, der Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch sowie der Strafzumessung die Willensfreiheitsprämisse ernst genommen. Dabei macht die Arbeit zugleich deutlich, dass der Grund hierfür in der fehlenden intellektuellen Durchdringung des Determinismus-Indeterminismus-Streits zu sehen ist. Das zeigt sich etwa in der fatalistischen Fehldeutung des Determinismus, in der Nichtbeachtung der Trennung zwischen ontologischer und…
Schlagworte
Strafrecht, Rechtsphilosophie, Kriminologie, Willensfreiheit, Schuldstrafrecht, Präventionsstrafrecht, Kriminalätiologie, Nötigung, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band38
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