Christian Levedag - Die Begünstigung der gewerblichen Einkünfte
Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung zu §32c EStG und den „Brühler Empfehlungen“
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Zum Inhalt
Die nominelle Steuerbelastung der Gewinne deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich traditionell hoch. Dies liegt an hohen Steuersätzen im Bereich der Ertagsteuern und an der Belastung der Unternehmen durch ein Vielartensteuersystem.
Deutsche Einzel- und Personenunternehmen unterliegen der Gewerbesteuer und die einzelnen Unternehmer persönlich der Einkommensteuer. Im Vergleich zu den übrigen in § 2 EStG aufgelisteten Einkunftsarten ergibt sich für die Personenunternehmern aus dem Zusammenwirken von Einkommen- und Gewerbesteuer eine spezifische steuerliche Zusatzbelastung. In der wissenschaftlichen und politischen Diskussion wird daher seit langem nach Wegen gesucht, die Endbelastung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Endbelastung der übrigen Einkunftsarten gleichzustellen. In Betracht kommen Entlastungsmechanismen in der Einkommensteuer oder die Abschaffung der Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer.
Als favorisiertes Modell wird die Abschaffung der Gewerbesteuer angesehen, doch ist dies nicht politisch durchsetzbar. Zudem ist die Gewerbesteuer als signifikante Einnahmequelle der Kommunen verfassungsrechtlich abgesichert und nicht ersatzlos streichbar. Soweit Entlastungen über die Einkommensteuer gesucht werden, ergeben sich fiskalische Grenzen. Eine breite Absenkung des Spitzensteuersatzes für alle Einkunftsarten ist nicht finanzierbar. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb müssen daher in der Einkommensteuer niedriger als die anderen Einkunftsarten besteuert werden. Der Gesetzgeber ist im StandOG 1994 den Weg gegangen, über einen Sondersteuersatz für eine Einkunftsart die gewerblichen Einkünfte einkommenssteuerlich zu privilegieren (§ 32c EStG).
Dies wirft vor allem verfassungsrechtliche Fragen auf, da eine Loslösung vom prinzipiellen Gebot der Gleichbehandlung der Einkunftsarten den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzen könnte. Ebenfalls könnte diese einkommenssteuerliche Begünstigung der Personenunternehmen das…
Schlagworte
32c EStG, Brühler Empfehlungen, Gleichheitsgrundsatz, Optionsmodell, Gewerbesteuer, Steuerentlastung, Begünstigung, Betriebsstätte, Rechtswissenschaft
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