Jan Philipp Komossa - Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter Berücksichtigung des neuen Rücktrittsfolgenrechtes
Zur Übertragbarkeit des Regelungsgedankens des §346 III S. 1 Nr. 3 BGB auf die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge
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Zum Inhalt
Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ist seit vielen Jahren hochgradig problematisch, soweit eine Partei zur Rückleistung der einstmals empfangenen Leistung nicht mehr in der Lage ist. Eine allseits akzeptierte Lösung dieses Problems ist bisher nicht vorgetragen worden. Die Fronten sind verhärtet. Während die Rechtsprechung von dem Grundmodell der Saldotheorie ausgeht, wird in der Literatur ganz überwiegend auf eine Zweikondiktionentheorie zurückgegriffen. Aus der Feststellung, dass heute niemand mehr die Saldotheorie oder die Zweikondiktionentheorie unmodifiziert anwenden will, ergibt sich, dass die Bedeutung dieser Grundmodelle in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung nicht überbewertet werden sollte. Die einschlägigen Sachfragen bedürfen einer weitgehend theorieunabhängigen, unvoreingenommenen Analyse.
Die Darstellung hat gezeigt, dass die originär bereicherungsrechtlichen Gefahrtragungsmodelle (hier musste eine Auswahl getroffen werden – die wichtigsten Begründungsansätze wurden jedoch aufgegriffen) nicht überzeugen. Innerhalb der derivativ bereicherungsrechtlichen Gefahrtragungsmodelle hat sich die Übertragung der rücktrittsrechtlichen Gefahrtragung und insbesondere die Berücksichtigung des § 346 III S. 1 Nr. 3 BGB in der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge als sachdienlich erwiesen. Viele überzeugende Argumente sprechen für die Übertragung des § 346 III S. 1 Nr. 3 BGB auf die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge. Von besonderer Wichtigkeit waren hierbei zum einen die funktionellen und historischen Gemeinsamkeiten von Rücktritts- und Bereichungsrecht. Zum anderen kann nur so in der Rückabwicklung eines Vertrages sichergestellt werden, dass die Gefahrtragung (in einigen Sonderfällen) nicht von dem zufälligen Umstand der Erklärung des Rücktritts oder der Anfechtung abhängt. Letztlich kann die schon jeher in der Literatur diskutierte Übertragung der…
Schlagworte
Rücktrittsrecht, Rücktrittsfolgenrecht, Bereicherungsrecht, Bereicherungsschuldner, Rückabwicklung, Rückleistung, Gefahrtragung, Gegenseitige Verträge, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, Zweikondiktionentheorie, Kondiktionsrecht, Bereicherungsrecht, § 346 III S. 1 Nr. 3 BGB, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Zivilrecht
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ISSN1613-0952
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Band42
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