Katharina Pehle - Die Bestimmung des Lieferortes bei grenzüberschreitenden ruhenden Umsatzgeschäften
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Zum Inhalt
Die Autorin befasst sich mit der Frage nach der Bestimmung des Lieferortes im Umsatzsteuerrecht bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen. Die zutreffende Bestimmung des Lieferortes wirft im grenzüberschreitenden Warenverkehr immer dann Fragen auf, wenn die beteiligten nationalen Rechtsordnungen im Einzelfall voneinander abweichende Regelungen getroffen haben oder wenn diese das harmonisierte Umsatzsteuerrecht entweder nicht richtlinienkonform umgesetzt haben oder dieses unterschiedlich interpretieren.
Auch wenn der Regelfall der Lieferung mit einer Warenbewegung einhergeht und für diese Konstellationen die Bestimmung des Lieferortes aufgrund und anhand der Warenbewegung in den meisten Fällen auch bei Beteiligung mehrerer Rechtsordnungen ohne größeren Aufwand (zutreffend) bestimmt werden kann, so verbleiben bestimmte Lieferformen, deren Ortsbestimmung nicht ohne weiteres gelingt. Problematisch sind insbesondere die nicht-warenbewegten (sog. „ruhenden“) Lieferungen. Sie gelten dort als ausgeführt, wo die Verfügungsmacht an dem Gegenstand (bzw. die „Befugnis, wie ein Eigentümer zu verfügen“) auf den Abnehmer übergeht. Aber auch in manchen Fällen der warenbewegten Lieferungen kommt es auf dieses Kriterium an.
Die Bestimmung bzw. Bestimmbarkeit des Lieferortes bereitet bei ruhenden Lieferungen in vielen Fällen erhebliche Probleme und wirft die Frage auf, nach welchem Recht die Umsatzbesteuerung auf einen konkreten Liefervorgang zu erfolgen hat bzw. welchem der Mitgliedstaaten, deren Steueranspruch durch den Liefervorgang berührt sein kann, das Recht der Besteuerung desselben zusteht. Die Verfasserin unternimmt insoweit nicht den Versuch einer umfassenden Rechtsvergleichung, sondern zeigt vielmehr anhand bestimmter Einzelfälle auf, an welchen Stellen sich Unterschiede bei der Bestimmung des Lieferortes ergeben und inwieweit dies durch die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Vorstellungen vom Begriff der „Verschaffung der Verfügungsmacht“ bedingt…
Schlagworte
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzgeschäfte, Ruhende Lieferung, Innergemeinschaftlich, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Verfügungsmacht, Konsignationslager, Harmonisierung, Ort/Zeitpunkt der Lieferung, Lieferort, Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung, Steuerrecht, Englisches Umsatzsteuerrecht, Französisches Umsatzsteuerrecht
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheSteuerrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1616-6663
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Band126
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