Nicolai Ticic - Die bösgläubige Markenanmeldung als absolutes Schutzhindernis
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Zum Inhalt
Der Verfasser untersucht den markenrechtlichen Begriff der Bösgläubigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Novellierung aus dem Jahre 2004.
In einem ersten Teil wird die Rechtslage im nationalen Markenrecht dargestellt. Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sind Marken von der Eintragung in das Register ausgeschlossen, die bösgläubig angemeldet worden sind. Ursprünglich stellte Bösgläubigkeit nur einen nachträglichen Löschungsanspruch (§ 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a.F.) dar. Seit dem 01.06.2004 ist die Bösgläubigkeit bei der Anmeldung ein bereits im patentamtlichen Prüfungsverfahren zu berücksichtigendes absolutes Schutzhindernis.
Vom Begriff der Bösgläubigkeit wurde erstmals bei Erlass des Markengesetzes im Jahre 1994 Gebrauch gemacht. Maßgeblich hierfür war unter anderem der Wegfall des so genannten Akzessorietätsprinzips, welches dem Warenzeichengesetz zuvor zu Grunde lag. Nunmehr kann gem. § 7 MarkenG „jedermann“ ohne Bindung an einen Geschäftsbetrieb – also als Privatmann - Marken für alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen anmelden. Dieser Paradigmenwechsel bedingt ein erhebliches Missbrauchspotential. Unter Ausnutzung des dem Immaterialgüterrecht zugrunde liegenden Prioritätsprinzips können Marken so regelrecht „weggeschnappt“ werden.
Der übergangene Wettbewerber hat in diesem Fall das Nachsehen. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als dem Anmelder die gewünschte Marke abzukaufen oder entsprechende Lizenzen zu erwerben. Eine Variante dieses Vorgehens besteht darin, Bezeichnungen als Marke anzumelden, bei denen potentielle Interessenten zwar denkbar aber noch nicht individualisiert sind.
Überteuerte Ablösesummen sind aber nicht immer das Ziel solcher Anmelder. So existierten bereits unter Geltung des Warenzeichengesetzes und damit des Akzessorietätsprinzips Konstellationen, in denen Wettbewerber durch Unterlassungsklagen und Schadensersatzansprüche dauerhaft von der ursprünglich geplanten Nutzung einer Bezeichnung…
Schlagworte
Markenrecht, Marke, Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenschutz, Bösgläubigkeit, Missbrauch, Rechtsschutz, Rechtswissenschaft, MarkenG, Schutzhindernis
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
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ISSN1613-3994
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Band68
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