Maximilian Kunz - Die Erscheinungsformen der Konfliktverteidigung und die Reaktionsmöglichkeiten der Justiz
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Über das Buch
Zum Inhalt
Rechtsmissbräuchliches Verhalten mit Konfliktverteidigung gleichzusetzen, ist nicht immer zutreffend. Zutreffend ist jedoch, dass Konfliktverteidigung gleich Rechtsmissbrauch ist, wenn das Verteidigerverhalten in seiner Gesamtheit so angelegt ist und nur darauf abzielt, die Sachverhaltsaufklärung und die gerichtliche Entscheidung in justizförmiger Weise und in angemessener Zeit zu verhindern versuche.
Was ist aber genau unter Konfliktverteidigung zu verstehen bzw. wer ist Konfliktverteidiger? Beide Begriffe sind unbestimmt und konturlos. Nach dem Bundesgerichtshof ist Konfliktverteidigung eine auf sachwidrige Konfrontation, Verfahrenserschwerung und Provokation gerichtete Verteidigungsstrategie. Das Thema der Konfliktverteidigung ist in der strafprozessualen Diskussion keine Erscheinungsform der Gegenwart. Schon das Reichsgericht erklärte sich in einem obiter dictum zu dieser Verfahrensstrategie. Folglich gab es zur damaligen Zeit schon Strafverteidiger, die sich dieser Verfahrensstrategie anschlossen und sie im gerichtlichen Alltag praktizierten.
Die Problematik einer Konfliktverteidigung war schon des Öfteren Gegenstand schriftlicher Arbeiten oder Vorträge, jedoch ist selten dargelegt worden, wie konkret eine Konfliktverteidigung aussehen kann und wie auf Seiten der Justiz auf eine solche Strategie Reaktionen gezeigt werden dürfen. Das Werk soll Aufschluss über die Erscheinungsformen der Konfliktverteidigung geben und stellt zugleich sowohl die gesetzlichen Tatbestände als auch die durch die Rechtsprechung anerkannten Reaktionsmöglichkeiten hinsichtlich jener Verfahrensstrategie dar.
Diesem Themenkomplex gilt das zentrale Interesse des Verfassers. Die Bestimmung der Erscheinungsformen und deren Grenzen durch die Gesetze und die Rechtsprechung sollen die Beantwortung der Frage ermöglichen, ob die Justiz einer solchen Verfahrenstrategie mittellos ausgesetzt ist.
Die wesentlichen Ziele und der Gang der Untersuchung…
Schlagworte
Strafrecht, Konfliktverteidigung, Beweisantrag, Richterablehnung, Schlussvertrag, Protokollierungsantrag, Unterbrechung, Strafverteidiger
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zur Rechtswissenschaft
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ISSN1435-6821
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Band301
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