Stefan Rogge - Die Europarechts(in-)konformität der Vorschriften zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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Über das Buch
Zum Inhalt
Das behandelte Thema könnte aktueller kaum sein. Die EU-Kommission hat wegen der Vorschrift des § 14 KStG ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf mit Schreiben vom 28.3.2011 reagiert und den notwendigen doppelten Inlandsbezug für Organgesellschaften aufgegeben. Bereits im vergangenen Jahr haben die ersten Finanzgerichte zu der auch vorliegend behandelten Fragestellung nach der Vereinbarkeit der körperschaftsteuerlichen Organschaft mit dem Unionsrecht verschiedene Urteile verkündet. Diese sind in der Fachliteratur auf große Resonanz gestoßen und haben zu kontroversen Diskussionen geführt. Erst vor kurzem hat die EU-Kommission außerdem einen Vorschlag für ein europaweites System einer harmonisierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage vorgelegt. Schließlich beschäftigt sich auch die Bundesregierung aktuell mit der Frage, wie das derzeitige System der körperschaftsteuerlichen Organschaft grundlegend reformiert werden kann.
Stefan Rogge beschäftigt sich im Rahmen der Untersuchung zunächst mit den zivilrechtlichen, europarechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen des vorliegend behandelten Themas. Im Anschluss daran analysiert der Autor ausgehend von der Entscheidung des EuGH in Sachen „Marks & Spencer“ die Rechtfertigungsdogmatik des Gerichtshofs im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verlustverrechnungen. Dabei erarbeitet er anhand einer Untersuchung der jüngeren Judikatur, dass der EuGH eine zunehmend mitgliedstaatsfreundliche Rechtsprechung verfolgt. Im weiteren Verlauf prüft der Autor die Vorschriften der §§ 14 ff KStG am höherrangigen Unionsrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Regelungen europarechtswidrig sind. [...]
Schlagworte
Steuerrecht, Europarecht, Körperschaftsteuer, Organschaft, Marks & Spencer, X Holding BV, Rechtswissenschaft
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