Christiane Kutscha - Die Geruchsmarke

Registrierfähigkeit eines Geruchs als europäische Gemeinschaftsmarke und als nationale deutsche Handelsmarke

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Über das Buch

Zum Inhalt

"Es riecht nach § - Mercedes Benz!" Mit geschlossenen Augen erkennen, um welchen Hersteller es sich handelt, ohne die Form des Fahrzeugs oder ein Logo (den typischen Mercedesstern) zu sehen oder fühlen, die Motoren oder gar den Markennamen zu hören. Das Objekt der Begierde allein am Geruch zu erkennen? - Nicht dem Eigengeruch von Benzin, Motorenöl oder Leder, vielmehr dem individuellen und typischen Markengeruch, welcher gegenüber dem Objekt einen Zusatz darstellt. Der Schutz eines Duftes als Marke und damit als Herkunftsangabe eines Herstellers - eine Utopie?

Im Vereinigten Königreich wurde der Duft von Rosen für Autoreifen geschützt und der Geruch von bitterem Bier für Dartpfeile. In den U.S.A. wurde ein Pflaumenblütenduft für Näh- und Stickgarn eingetragen. Das Harmonisierungsamt für Marken und Patente (HABM) in Alicante, Spanien, hat den Duft von frisch geschnittenem Gras für Tennisbälle akzeptiert. Dieser war zuvor auch in den Beneluxländern als Marke akzeptiert worden. Sämtliche vorgenannten Gerüche wurden durch Eintragung der verbalen Beschreibung des Geruchseindrucks in das jeweilige Markenregister geschützt.

Genau hier liegt der Kern des Problems: Jedes zweidimensionale Register setzt eine irgendwie geartete graphische Darstellung der Marke voraus. Ob und bejahendenfalls in welcher Weise ein Geruch im Sinne der markenrechtlichen Vorschriften graphisch darstellbar ist, ist höchst umstritten. Im Gegensatz zu dem HABM hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung zur Vorlagefrage am 12. Dezember 2002 die graphische Darstellbarkeit eines Geruchs - jedenfalls anhand der vom Anmelder vorgeschlagenen Methoden - abgelehnt. Wurde der Geruchsmarke damit tatsächlich eine endgültige Absage erteilt? Oder ist die Entscheidung des EuGH nicht möglicherweise als Herausforderung zu verstehen, geeignete Methoden aufzuzeigen oder ggfs. entsprechende Gesetzesänderungen in Erwägung zu ziehen, um den…

Schlagworte

Geruchsmarke, Marke, Geruch, Duft, Markengesetz, Gemeinschaftsmarkenverordnung, HABM, Gewerblicher Rechtschutz, Rechtswissenschaft

  • Autor*in
    Christiane Kutscha
  • Seiten
    306
  • Jahr
    Hamburg 2005
  • ISBN
    978-3-8300-2087-5
  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
  • ISSN
    1613-3994
  • Band
    11
  • Fachbereich
    Jura

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