Peter Gseller - Die ‚gläserne Decke‘ im Arbeitsrecht – Die Regelungen des AGG im Hinblick auf ihre Effektivität bezüglich der Diskriminierung von Frauen auf dem Weg in die Führungsposit…

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Über das Buch

Vollständiger Titel: Die ‚gläserne Decke‘ im Arbeitsrecht – Die Regelungen des AGG im Hinblick auf ihre Effektivität bezüglich der Diskriminierung von Frauen auf dem Weg in die Führungspositionen von Unternehmen

Zum Inhalt

Trotz der zahlreichen europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzesentwürfen, Sachver- ständigenanhörungen und staatlichen Maßnahmen hat sich die Situation der Frau im Erwerbsleben und dabei vor allem beim Zugang zu Führungspositionen immer noch nicht hinreichend verbessert. Der Frauenanteil in den Vorstandsetagen der 30 DAX-Unternehmen ist im Vergleich zu den letzten Jahren sogar rückläufig. 2014 sind Frauen mit 5,5 % in der obersten Führungsetage der wichtigsten deutschen Unternehmen vertreten. Ende 2013 lag die noch bei 6,3 % und bereits das war im Vergleich zu 2012 ein Rückschritt um 1,5 Prozentpunkte.

Der Verfasser untersucht die existierenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Effektivität hin. Derzeit gilt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Art. 1 dieses Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches am 18.08.2006 in Kraft getreten ist. Das AGG setzt vier europäische Richtlinien um. Der Gesetzgeber will damit den grundrechtlich garantierten Schutz vor Diskriminierung nach Art. 3 GG verbessern und Bevölkerungsteile mit schlechteren Chancen schützen und unterstützen. Die Zielbestimmung ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Vorschriften des AGG unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben. Des Weiteren sind die EU-GRCharta – Art. 21 EU-GRCharta (Nichtdiskriminierung) und Art. 23 EU-GRCharta (Gleichheit von Männern und Frauen) – und das GG – Art. 3 Abs. 2 und 3 GG – zu beachten, soweit diese die einzelstaatliche Gesetzgebung beeinflussen. Ausgehend von der Prämisse, dass eine erfolgreiche Antidiskriminierungsgesetzgebung von einer diskriminierungsfreundlichen Beweislastregel und effektiven…

Schlagworte

Zivilprozessrecht, Verfassungsrecht, Geschlechterdiskriminierung, Einstellungsanspruch, Beweislastumkehr, Statistikbeweis, Verdeckte unmittelbare Diskriminierung, Sekundäre Darlegungslast

  • Autor*in
    Peter Gseller
  • Seiten
    332
  • Jahr
    Hamburg 2015
  • ISBN
    978-3-8300-8644-4
  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    220
  • Fachbereich
    Jura