Michael Kautzsch - Die GmbH - Ergebnis eines Rechtstransfers?

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Über das Buch

Rezension

„[...] liegt mit den Untersuchungen von Kautzsch ein wichtiger Beitrag zu den vielfältigen, zum Teil subtilen Rechtstransfers im 19. Jahrhundert und zugleich ein weiterer Baustein zur Genese des GmbH-Gesetzes von 1892 vor.“

– Werner Schubert in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Jg. 128 (2011)

Zum Inhalt

Das „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ wurde am 26. April 1892 im Reichsgesetzblatt verkündet. Dabei gilt die GmbH weithin als Erfindung des deutschen Gesetzgebers. Schließlich ist in der gesellschaftsrechtlichen und rechtshistorischen Literatur regelmäßig die Aussage zu finden, die GmbH sei am „Grünen Tisch des Gesetzgebers“ entstanden. Gleichzeitig ist aber bekannt, dass der Einführung der GmbH eine Entwicklung in England vorausging, die als „gewisse Vorentwicklung“ bezeichnet wird. Bei dieser Vorentwicklung handelte es sich um die Einführung einer Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter einer joint stock company. Den Gesellschaftern einer joint stock company wurde ermöglicht, durch eine entsprechende Erklärung die Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden entgegen den bis dahin üblichen Vorschriften auszuschließen. Die Gesellschaft wurde so zur limited company. Dies führte ab ca. 1880 zu einer Welle von Gründungen von private companies, in denen sich wenige Gesellschafter zusammenschlossen, um persönlich in dem von der Gesellschaft getragenen Unternehmen tätig zu sein. Damit konnten auch die Gesellschafter von Gesellschaften, die in der Rechtswirklichkeit eher einer partnership als einer hergebrachten joint stock company ähnelten, die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nutzen. Diese Entwicklung wurde im Deutschen Reich insbesondere von Wilhelm Oechelhäuser genau beobachtet und als Argument für die Einführung der GmbH vorgebracht.

Obwohl das als „gewisse Vorentwicklung“ bezeichnete Auftreten der private companies in England in der rechtshistorischen Literatur bekannt ist, ist die Frage, ob dieses tatsächlich für die gesetzgeberische Entscheidung zur Einführung der GmbH ursächlich gewesen ist, nicht abschließend beantwortet. Vor allem aber wurde bisher noch nicht detailliert untersucht, ob nicht nur die Existenz der GmbH an sich, sondern auch ob und in welchem…

Schlagworte

GmbH, Limited Company, Rechtstransfer, GmbH-Gesetzentwurf, Haftungsbeschränkung, Personalistische Gesellschaften, Reichsjustizamt, Rechtsgeschichte, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
  • Schriftenreihe
    Rechtsgeschichtliche Studien
  • ISSN
    1617-9919
  • Band
    34

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