Jutta Laws - Die Haftung des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzordnung
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Über das Buch
Rezension
„[...] Das Buch ist schlüssig gegliedert und enthält eine Vielzahl von Verweisen auf Literatur und Rechtsprechung. Es eignet sich hervorragend für Rechtsabteilungen aller Gläubiger, v. a. natürlich der Banken, die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter geltend machen möchten.“
– ForderungsPraktiker, 3/2012
Zum Inhalt
In Insolvenzkreisen wird gemeinhin die Auswahl des Insolvenzverwalters zur „Schicksalsfrage des Insolvenzverfahrens“ erhoben.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Fortan entscheiden sein Können und seine Fähigkeiten über die Erreichung des Verfahrensziels der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger und damit über den Erfolg der Insolvenzverwaltung. Die InsO verleiht dem Insolvenzverwalter aber nicht nur erhebliche Rechtsmacht, sondern regelt als Kehrseite zugleich auch seine Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen, mithin die Haftung, wenn und soweit das Vermögen der Insolvenzbeteiligten durch die Amtsführung des Insolvenzverwalters Schaden erleidet.
Das Werk zeigt auf, welche Rechtsstellung dem Insolvenzverwalter durch die InsO zugeschrieben wird und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er nach § 60 InsO und insbesondere nach der „neuen“ Haftungsnorm des § 61 InsO für Pflichtverletzungen persönlich einzustehen hat. Gleichzeitig wird untersucht, ob und inwiefern die Art der neuen Haftungsregelung in § 61 InsO sich von dem durch § 82 KO bzw. § 8 Abs. 1 S. 2 GesO bestimmten Rechtszustand unterscheidet, konkret, ob sich aus der geänderten Zielsetzung der InsO besondere, neue oder verschärfte Haftungsrisiken ergeben. Hierbei werden praxisrelevante Fragen und Bezüge aufgezeigt und – soweit angezeigt – einer Lösung zugeführt.
Ein eigenes Kapitel widmet sich Fragen der prozessualen Durchsetzung auf § 61 InsO gestützter Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter. [...]
Schlagworte
Insolvenzverwalter, Rersönliche Haftung, § 60 InsO, § 61 InsO, Pflichtverletzung, Nichterfülllung, Masseverbindlichkeit, Masseschaden, Insolvenzgläubiger, Exkulpation, Entlastungsbeweis, Verschulden, Rechtswissenschaft, Insolvenzordnung, Insolvenzrecht
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheInsolvenzrecht in Forschung und Praxis (Hrsg.: Prof. Dr. Christian Heinrich)
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ISSN1613-6748
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Band55
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