Kathrin Hanisch - Die ignorantia facti im Betrugstatbestand
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Studie liefert einen gewinnbringenden Beitrag zur aktuellen Betrugsdiskussion. Neueste Entwicklungen der Betrugsdogmatik werden samt ihren wichtigsten Konsequenzen entfaltet. Die Figur der ignorantia facti und damit auch das Irrtumsmerkmal im Rahmen des § 263 StGB werden in kaum zuvor gefundener Tiefe untersucht. Die ignorantia facti, die Unkenntnis von Tatsachen, wird von der bisher herrschenden Ansicht aus dem Irrtumsbegriff ausgeschieden. Allein die positive Fehlvorstellung wird üblicherweise dem Irrtumsmerkmal des Betrugstatbestandes zugeordnet. Eine klare Linie lassen die neuere Rechtsprechung und Literatur jedoch nicht erkennen. Vielmehr brachte diese Figur in Vergangenheit und Gegenwart stets erhebliche Unsicherheiten mit sich.
In der Studie wird die herkömmliche Sichtweise auf Basis einer neueren, normativierenden Deutung des Betrugstatbestandes einer kritischen Sichtung unterzogen. Das Ergebnis der Untersuchung ist, dass die herrschende Unterscheidung zwischen positiver Fehlvorstellung (Irrtum) und bloßer Unkenntnis (kein Irrtum) nicht zu überzeugen vermag, der Begriff des betrügerischen Irrtums deckt vielmehr beide Konstellationen ab. Damit wird die Kategorie der ignorantia facti gegenstandslos. Die erforderliche Einschränkung der Betrugsstrafbarkeit wird durch eine restriktive, an der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Täter und Opfer orientierte Deutung des Täuschungsmerkmals erreicht.
Einführend in die Problematik werden bei dem Irrtumsmerkmal zunächst drei Aspekte unterschieden: Intensität der Vorstellung, Bezugspunkt des Irrtums und Irrtum unter Zweifeln. Mit Hilfe dieser feinsinnigen Unterscheidung werden Scheinwidersprüche aufgedeckt und der Gegenstand der Untersuchung näher bestimmt. Nützlich erweist sich außerdem die Zusammenstellung der wichtigsten Fallgruppen zur ignorantia facti, auf die im Verlaufe der Untersuchung stets wieder Bezug genommen wird.
Von zentraler Bedeutung ist die…
Schlagworte
ignorantia facti, Betrug, Unkenntnis, Nichtwissen, Irrtum, Täuschung, objektive Zurechnung, Garant, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band96
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